Der Stadtrat hat am 27. März 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth gefasst (Beschluss-Nr. 0860/2024). Die Änderungen erfolgen im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“ zur Errichtung von 7 Windkraftanlagen der Stadt Zerbst/Anhalt. Dazu wird eine Teilfläche als Sondergebiet für Windkraft festgelegt (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b BauGB und § 11 BauNVO).
Das Plangebiet befindet sich nord-östlich der Stadt Zerbst/Anhalt.
| Gemarkung: | Zerbst |
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| Flur: | 16; | Flurstück | 32/1 |
| Flur: | 17; | Flurstücke | 37/2, 37/7 |
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| Gemarkung: | Zernitz |
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| Flur: | 7 |
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| Flurstück: | 13 |
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| Gemarkung: | Straguth |
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| Flur: | 7 |
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| Flurstücke: | 3/3 und 5. |
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Quelle: FNP Stadt Zerbst/Anhalt
Quelle: FNP Straguth
Quelle: FNP Zernitz
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windkraftanlagen an den oben genannten Standorten durch die Ausweisung eines Sondergebietes Windkraft. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von landwirtschaftlicher Fläche in Sondergebiet Windkraft geändert werden.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.
Der Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth in der Fassung vom Mai 2024 einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegen,
vom 10.06.2024 bis einschließlich 21.06.2024
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | 9:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 – 12:00 Uhr |
Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden (Tel. 03923/754 241).
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 10.06.2024.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter Bau-Liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Es wird weiterführend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 21. Mai 2024