Am 01. März 2023 wurde dem Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt gemäß § 130 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) der Beteiligungsbericht 2022 zur Behandlung vorgelegt. In diesem Beteiligungsbericht wird ein Abriss der wirtschaftlichen Situation der wesentlichen städtischen Beteiligungen dargestellt.
Gemäß § 130 Abs. 3 KVG LSA sind die Einwohner in geeigneter Form über den Inhalt des Beteiligungsberichtes zu unterrichten.
Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Beteiligungsbericht 2022 liegt entsprechend § 130 Abs. 3 KVG LSA vom 20.03.2023 bis 04.04.2023 im Rathaus der Stadt Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, Raum 53, zu folgenden Dienstzeiten aus:
| montags | von 9.00-12.00 Uhr |
| dienstags | von 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr |
| donnerstags | von 9.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr |
| freitags | von 9.00-12.00 Uhr. |