Beschluss – Nr. 889/2024 – Jahresabschluss 2016 der Stadt Zerbst/Anhalt
| 1. | Der Stadtrat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2016. Der bereinigte Jahresfehlbetrag in Höhe von 77.106,98 € wird vorgetragen. |
| 2. | Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss 2016 die Entlastung. |
Die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses, einschließlich Rechenschaftsbericht, erfolgt in der Stadt Zerbst/Anhalt, Stadtverwaltung, Raum 53, Schloßfreiheit 12 in 39261 Zerbst/Anhalt in der Zeit vom 01.07.2024 bis 11.07.2024. (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.)
Zerbst/Anhalt, 31.05.2024