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Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
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Bekanntmachung Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche

Auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz des Landes Sachsen – Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 187, 188) sowie des Beschlusses des Stadtrates BV/0166/2025 vom 28. Mai 2025 verfügt die Stadt Zerbst/Anhalt die Widmung nachfolgender Verkehrsfläche zur Gemeindestraße.

Verkehrsfläche:

Träger der Baulast:

Funktion:

Einteilung der Straße:

Flur:

Flurstücke:

Größe der Verkehrsfläche:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb einer Frist von 1 Monat, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Bau- und Liegenschaftsamt, Breite 86a, Zimmer Nr. 2.20 in 39261 Zerbst/Anhalt einzulegen.

Zerbst/Anhalt, d. 05.06.2025

Andreas Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet.