Auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz des Landes Sachsen – Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 187, 188) sowie des Beschlusses des Stadtrates BV/0166/2025 vom 28. Mai 2025 verfügt die Stadt Zerbst/Anhalt die Widmung nachfolgender Verkehrsfläche zur Gemeindestraße.
| Verkehrsfläche: | Großer Klosterhof |
| Träger der Baulast: | Stadt Zerbst/Anhalt |
| Funktion: | öffentliche Verkehrsfläche / sonstige öffentliche Straße |
| Einteilung der Straße: | Gemeindestraße (§ 3 StrG LSA) |
| Flur: | 31 |
| Flurstücke: | 108, 307/2, 113/2 |
| Größe der Verkehrsfläche: | 703 m² |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb einer Frist von 1 Monat, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Bau- und Liegenschaftsamt, Breite 86a, Zimmer Nr. 2.20 in 39261 Zerbst/Anhalt einzulegen.
Zerbst/Anhalt, d. 05.06.2025