Quelle: GeoBasis-DE / LVermGeo LSA (ALKIS August 2025, A18-223-2009-7)
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 29.10.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt (BV/0228/2025) beschlossen. Im Parallelverfahren wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 03/2024 "AGRI-Photovoltaik Silberberge" Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt (BV/0771/2023) beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 08.12.2025 bis 22.12.2025 statt. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch den Stadtrat am 27.05.2026 beschlossen (Beschluss-Nr. 0301/2026).
Lageplan:
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth soll die planungsrechtliche Grundlage für den im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 „AGRI-Photovoltaik Silberberge“ Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt bilden. Dazu wird die Fläche als sonstiges Sondergebiet „AGRI-Photovoltaik“ ausgewiesen. Dies lässt die gleichzeitige Nutzung für Landwirtschaft und solare Energiegewinnung zu. Der Standort liegt im Südosten von Straguth und Südwestlich von Gollbogen. Die nutzbare Größe beträgt ca. 50 ha und einer möglichen Anlagenleistung von ca. 58 MWp.
Die Änderung umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung: Straguth; Flur: 5;
Flurstücke: 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 123 und tlw. 125
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) des Ortsteils Straguth weist den Änderungsbereich als landwirtschaftliche Fläche aus.
Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.
Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth in der Fassung vom März 2026 einschließlich Planzeichnung, Begründung mit Anlagen, Umweltbericht, Begründung mit Anlagen (farbig), Umweltbericht (farbig), umweltbezogene Stellungnahmen und Zusammenfassung der umweltrelevanten Informationen liegen,
vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr |
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.
| Die auszulegenden Unterlagen umfassen: | |
| - | Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom März 2026 |
| - | Begründung mit Anlagen i. d. F. des Entwurfs vom März 2026 |
| - | Umweltbericht i. d. F. des Entwurfs vom März 2026 |
| - | Begründung mit Anlagen (farbig) i. d. F. des Entwurfs vom März 2026 |
| - | Umweltbericht (farbig) i. d. F. des Entwurfs vom März 2026 |
| - | umweltbezogene Stellungnahmen |
| - | Zusammenfassung umweltrelevante Informationen |
Als nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltrelevante Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth (4. Änd. FNP Straguth) liegen bereits vor und werden gemeinsam mit den Planunterlagen öffentlich ausgelegt:
| - | Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt: Stellungnahme vom 13.01.2026 zum Vorentwurf der 4. Änd. FNP Straguth |
| - | Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde: Stellungnahme vom 12.12.2025 zum Vorentwurf der 4. Änd. FNP Straguth |
| - | Landesverwaltungsamt, obere Naturschutzbehörde: Stellungnahme vom 17.12.2025 zum Vorentwurf der 4. Änd. FNP Straguth |
| - | Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Stellungnahme vom 19.01.2026 und 03.03.2026 zum Vorentwurf der 4. Änd. FNP Straguth |
| - | Stadt Zerbst/Anhalt, SGL Brandschutz: Stellungnahme vom 22.12.2025 zum Vorentwurf der 4. Änd. FNP Straguth |
| - | Landesstraßenbaubehörde — Regionalbereich Ost: Stellungnahme vom 19.12.2025 zum Vorentwurf der 4. Änd. FNP Straguth |
| - | Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt: Stellungnahme vom 10.12.2025 zum Vorentwurf der 4. Änd. FNP Straguth |
| - | Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt: Stellungnahme vom 19.12.2025 zum Vorentwurf der 4. Änd. FNP Straguth |
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bei der Stadt Zerbst/Anhalt verfügbar:
| (Eine genaue Beschreibung liegt der Offenlage bei.) | |
| • | Schutzgut Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt |
| • | Schutzgut Boden/Fläche |
| • | Schutzgut Wasser |
| • | Schutzgut Klima und Luft |
| • | Schutzgut Landschaftsbild |
| • | Schutzgut Mensch |
| Detaillierte Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informationen zu den genannten Schutzgütern sind zusätzlich enthalten im: | |
| - | Entwurf des Umweltberichts zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth |
| - | Ergebnisse der Faunistischen Sonderuntersuchungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 „AGRI-Photovoltaik Silberberge“ der Stadt Zerbst/Anhalt, Ortsteil Straguth |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 „AGRI-Photovoltaik Silberberge“ der Stadt Zerbst/Anhalt, Ortsteil Straguth |
| - | Blendgutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 „AGRIPhotovoltaik Silberberge“ der Stadt Zerbst/Anhalt, Ortsteil Straguth |
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Beteiligungsportal der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt).
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 06.07.2026.
Während der Dauer der Veröffentlichung (Auslegungsfrist) können Stellungnahmen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Stellungnahme unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de sowie auf der Seite des Beteiligungsportales der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E- Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Es wird weiterführend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Stellungnahmen können nur zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth abgegeben werden.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Zerbst/Anhalt, 10. Juni 2026