Dessau-Roßlau, 08.05.2026
Verf.-Nr.: 611-14-AZ 2017
Landkreise: Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau
Vorzeitige Ausführungsanordnung
gemäß § 63 Abs.2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
i. V. m. § 63 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
mit
Bekanntgabe der Überleitungsbestimmungen
gemäß § 62 Abs. 3 FlurbG
1. Vorzeitige Ausführungsanordnung
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ordnet die vorzeitige Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 14.03.2024, des Nachtrages 1 vom 15.04.2025 und des Nachtrages 2 vom 29.10.2025 für das gesamte Bodenordnungsgebiet an.
Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes und seiner Nachträge wird auf den
29. Juni 2026, 0:00 Uhr
festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Bodenordnungsplan und seiner Nachträge vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes mit Ausnahme der landwirtschaftlich bewirtschafteten Grundstücke, deren Besitz und Nutzung durch die Überleitungsbestimmungen in der zweiten Jahreshälfte 2026 geregelt wird.
Anträge nach § 71 Satz 1 FlurbG insbesondere Anträge zur Auflösung von Pachtverhältnissen nach § 70 Abs. 2 FlurbG, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zu stellen.
| 2. Bekanntgabe der Überleitungsbestimmungen | |
| Die Überleitungsbestimmungen liegen in den Flurbereinigungsgemeinden | |
| - | in der Stadt Coswig (Anhalt), Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt) |
| - | in der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau |
| - | in der Stadt Zerbst (Anhalt), Breite Straße 86 a, 39261 Zerbst/Anhalt |
sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.
Begründung
zu 1.
Die Voraussetzungen nach § 63 Abs. 2 LwAnpG in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 136 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) i. V. m. § 63 Abs. 1 FlurbG in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) liegen vor, da der verbliebene Widerspruch gemäß § 60 Abs. 2 FlurbG der oberen Flurbereinigungsbehörde vorgelegt wurde. Aus einem längeren Aufschub der Ausführung würden erhebliche Nachteile erwachsen.
zu 2.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Bornum ist zu den Überleitungsbestimmungen gehört worden und hat deren Auslegung zugestimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung und die Überleitungsbestimmungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.
Im Auftrag
Zusätzlich können die vorzeitige Ausführungsanordnung und die Überleitungsbestimmungen im Internet unter
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/flurneuordnung/verfahren-im-landkreis-anhalt-bitterfeld/
(dort unter Flurbereinigungsverfahren Bodenordnungsverfahren Bornum Feldlage / Ausführungsanordnung) zur Information eingesehen werden.
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Datenschutzrechtliche Hinweise
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/
Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: poststelleDE@alff.sachsen-anhalt.de
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E-Mail: DatenschutzbeauftragterDE@alff.sachsen-anhalt.de