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Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die verkürzte Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung des 2. Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 „AGRI-Photovoltaik Silberberge“ Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt

Quelle: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [ALKIS Juni 2024, A18-223-2009-7]

Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 die Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03/2024 "AGRI-Photovoltaik Silberberge" Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt (BV/0771/2023) beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 07.01.2025 bis 24.01.2025 statt. Die TÖB‘s wurden mit Schreiben vom 16.12.2024 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.

Lageplan:

 

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine AGRI Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen. Der Standort liegt im Südosten von Straguth und Südwestlich von Gollbogen. Die nutzbare Größe beträgt ca. 50 ha und einer möglichen Anlagenleistung von ca. 58 MWp.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.12.2025 bis 14.01.2026 statt. Die öffentliche Bekanntmachung dazu ist am 28.11.2025 im Amtsboten erschienen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden mit Schreiben vom 01.12.2025 zur Stellungnahme bis 14.01.2026 zum aufgefordert.

Die Planunterlagen standen auch auf der Internetseite der Stadt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsichtnahme bereit sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Batteriespeichersysteme gewinnen im Kontext der Erneuerbaren Energien bzw. der Energiewende massiv an Bedeutung. Auch in der vorliegenden Planung soll diese Option offengehalten werden. Da es sich jedoch nur um Nebenanlagen handelt, die der Nutzung der AGRI-PV untergeordnet ist, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Batteriespeicher lediglich als Art der baulichen Nutzung mit festgesetzt.

Vorgesehen ist eine Fläche von 1 ha voll- bzw. teilweise zu versiegeln, weshalb es erforderlich wird die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung des Umweltberichtes sowie die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche gem. § 19 Abs. 1 BauNVO) entsprechend anzupassen. Für diesen neu erzeugten Eingriff wird eine beschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt und mit den betroffenen Behörden abgestimmt. Diese verkürzte Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung des 2. Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 „AGRI-photovoltaik Silberberge“ Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt.

Durch die Änderung und Ergänzung des Entwurfes ist eine erneute Auslage notwendig. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Textteilen abgegeben werden können (Änderungen in den Auslegungsunterlagen farblich markiert). Ebenfalls wird die Frist zur Stellungnahme und die Dauer der Auslegung auf 14 Tage verkürzt.

Der vorliegende 2. Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht (2-fach, einmal mit farblich markierten Änderungen), in der Fassung vom März 2026 soll gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB für mindestens 14 Tage öffentlich ausgelegt werden.

Der 2. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 „AGRI-Photovoltaik Silberberge“ Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom März 2026 einschließlich Planzeichnung, Begründung mit Anlagen und Umweltbericht mit Anlagen (einmal mit Änderungen farblich markiert) und liegen,

vom 06.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag

9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag

9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-

Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs vom März 2026 (Änderungen farblich)

-

Begründung mit Anlagen i. d. F. des 2. Entwurfs vom März 2026 (Änderungen farblich)

-

Umweltbericht mit Anlagen i. d. F. des 2. Entwurfs vom März 2026 (Änderungen farblich)

-

Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfes vom März 2026

-

Begründung mit Anlagen i. d. F. des 2. Entwurfes vom März 2026

-

Umweltbericht mit Anlagen i. d. F. des 2. Entwurfes vom März 2026

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum 2. Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Beteiligungsportal der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt).

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 06.07.2026.

Während der Dauer der Veröffentlichung (Auslegungsfrist) können Stellungnahmen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Stellungnahme unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de sowie auf der Seite des Beteiligungsportales der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Zerbst/Anhalt, 10. Juni 2026 

Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben