Gemäß § 42 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. mit § 47 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gebe ich öffentlich bekannt, dass Frau Christina Weber mit Wirkung zum 01.08.2025 aus dem Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt ausgeschieden ist und der Sitz der Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Ablauf der Wahlperiode oder bis zu einer Ergänzungswahl nach § 49 KWG LSA unbesetzt bleibt.
Zerbst/Anhalt, 11.06.2025