Aufgrund der §§ 100 ff Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 01.03.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag
a) der Erträge auf — 36.253.700 Euro
b) der Aufwendungen auf — 36.166.600 Euro
2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag
a) der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf — 34.930.800 Euro
b) der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf — 33.934.700 Euro
c) der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf — 8.760.500 Euro
d) der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf — 10.083.800 Euro
e) der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf — 38.100 Euro
f) der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf — 384.600 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.987.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 Euro
festgesetzt.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023 sind seit dem 31.03.2023 auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit zusätzlich öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2023 wurde mit Schreiben vom 29.03.2023 von der Kommunalaufsicht erteilt.
Die Haushaltssatzung 2023 liegt nach § 102 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 17.04.2023 bis 27.04.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Raum 53 zu den Dienstzeiten
| montags | von 09.00 bis 12.00 Uhr |
| dienstags | von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr |
| donnerstags | von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr |
| freitags | von 09.00 bis 12.00 Uhr |
aus.