Aufgrund der §§ 100 ff Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 23.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag | ||
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| a) | der Erträge auf | 42.060.800 Euro |
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| b) | der Aufwendungen auf | 43.549.900 Euro |
| 2. | im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag | ||
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| a) | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 39.152.200 Euro |
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| b) | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 39.919.400 Euro |
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| c) | der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 7.861.700 Euro |
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| d) | der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 10.425.700 Euro |
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| e) | der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro |
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| f) | der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 39.200 Euro |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 6.718.800 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf — 2.000.000 Euro
festgesetzt.
Zerbst/Anhalt, den 03.06.2025
Die Haushaltssatzung 2025 ist seit dem 21.08.2025 auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) bekannt gemacht.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit zusätzlich veröffentlicht.
Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2025 wurde mit Schreiben vom 03.06.2025 von der Kommunalaufsicht erteilt.
Zerbst/Anhalt, den 21.08.2025