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Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
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Haushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 100 ff Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 23.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag

a)

der Erträge auf

b)

der Aufwendungen auf

2.

im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag

a)

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

b)

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

c)

der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

d)

der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

e)

der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

f)

der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 6.718.800 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf — 2.000.000 Euro

festgesetzt.

Zerbst/Anhalt, den 03.06.2025

Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet und gesiegelt

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Die Haushaltssatzung 2025 ist seit dem 21.08.2025 auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) bekannt gemacht.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit zusätzlich veröffentlicht.

Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2025 wurde mit Schreiben vom 03.06.2025 von der Kommunalaufsicht erteilt.

Zerbst/Anhalt, den 21.08.2025

Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet