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Zörbiger Bote – Mitteilungsblatt der Stadt Zörbig mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2026
Mitteilungen der Stadt Zörbig
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Bürgermeisterwahl 2026 – ONLINE-Wahlscheinantrag

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

auch zur Bürgermeisterwahl am 08.02.2026 besteht die Möglichkeit, den Wahlschein für die Briefwahl online zu beantragen. Der Wahlschein kann online beantragt werden, sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 12.01.2026 bis 04.02.2026, 12:00 Uhr,

bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 06.02.2026, 12:00 Uhr.

Bei der Online-Beantragung wird eine reguläre Postlaufzeit von drei Tagen berücksichtigt (anderenfalls besteht ein Risiko, dass dies nicht mehr in jedem Falle sicherzustellen ist). Daher wird kurz vor Ablauf der Frist eine persönliche Antragstellung bzw. Abholung der Briefwahlunterlagen empfohlen.

Dem Bürger, der online einen Wahlschein beantragt, wird kein Fach- oder Verwaltungswissen abverlangt: Das Ausfüllen des Online-Wahlscheinantrages ist kinderleicht. Die Benutzerführung ist intuitiv und einfach.

Durch Plausibilitätsprüfungen während der Eingabe können keine Fehler passieren. Vom Bürger werden nicht mehr Eingaben erwartet als für die Identifikation, Erreichbarkeit und den eigentlichen Antrag unbedingt notwendig sind.

Um die Nutzung des Internetwahlscheins noch einfacher zu machen, ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code angebracht. Einfach einscannen und sie landen auf der Antragsseite für den Internetwahlschein auf der Website der Stadt Zörbig.

Der gesamte Antragsvorgang ist logisch und nachvollziehbar auf mehrere Eingabebildschirme verteilt. Anhand der eingegebenen Adresse werden nur die Wahlen angezeigt, für die der Bürger einen Wahlschein beantragen kann.

Außerdem kann eine abweichende Versandanschrift angegeben werden.

Grundlage für die Installation und das Betreiben des Internetwahlscheins ist das INFORMATIONSREGISTER - eine Datenbanklösung, die entsprechend der geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen ausschließlich das jeweilige Orts- und Straßenverzeichnis und alle Informationen zu den stattfindenden Wahlen auswertet. Das INFORMATIONSREGISTER ist vor unberechtigtem Zugriff durch eine Vielzahl programmseitiger Sicherheitskomponenten und Sicherheitsmaßnahmen geschützt.

Für weitere Fragen zur Wahlscheinbeantragung steht Ihnen Frau Sponholz oder Frau Wolf, Telefon-Nr. 034956 60131 oder 60130 gern zur Verfügung.

gez.
Kathrin Sponholz
SB Wahlen