Zahlreichen Bürgern unserer Stadt sowie des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind die Bilder und Schrecken der Hochwasser in den Jahren 2008,2011 und 2013 durchaus noch in Erinnerung.
Was hatte man sich nach den zahlreichen Schäden und der Vernässung weiterer Bereiche alles vorgenommen, um solche Szenarien nicht nochmals in dieser Schärfe erleben zu müssen.
HINWEIS: Hochwasserschutz ist eine kommunale Aufgabe und nicht Sache der beitragsfinanzierten Gewässerunterhaltung.
Blickt man diese 12 Jahre zurück, so hat die Thematik der Gewässerunterhaltung zumindest in der Bürgerschaft, aber auch bei einigen Landwirten, Gemeinden und Interessenverbänden deutlich an Aufmerksamkeit verloren!
Dies liegt zum Teil sicher an strukturellen Erneuerungen, ebenso wie bei zahlreichen Veränderungen in der Eigentumslandschaft und letztlich vielleicht auch daran, dass funktionierende Gewässerunterhaltung wenig spektakulär ist. Da fehlt die Sensation, das Besondere oder auch der Kick und so wird kaum registriert, was bei den Verantwortlichen ansteht bzw. wie sich die Sachlagen verändern.
Vielleicht können die nachfolgenden Informationen ein Stück dazu beitragen, diese, vor allem für Grundstücksbesitzer, aber auch alle anderen zugänglich zu machen.
Die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer erster und zweiter Ordnung wurde mit der politischen Wende 1989/90 völlig neu geregelt, indem die
Unterhaltungsverbände auf der Grundlage des § 5, Abs.2 Vorschaltgesetz zum Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt im Jahre 1992 gesetzlich gegründet worden sind.
| • | Die Verbände dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Sie verwalten sich im Rahmen der Gesetze selbst. |
| • | Mitglieder im Unterhaltungsverband sind die Gemeinden für die Grundstücke im jeweiligen Niederschlagsgebiet (§54 Abs.3 WG LSA). |
| • | Durch die Abgrenzung nach topografischen Gesichtspunkten und definierten Niederschlagsgebieten liegt die Stadt Zörbig in den Unterhaltungsverbänden Westliche Fuhne/Ziethe,Taube Landgraben und Mulde. |
Der Unterhaltungsverband „Westliche Fuhne/Ziethe” hat seine Aufgaben in der vom Ausschuss beschlossenen und von der Aufsichtsbehörde genehmigten und veröffentlichten Satzung festgeschrieben.
Die Gewässerunterhaltung ist eine Amtspflicht nach § 839 BGB; diese Amtspflicht (§ 39 WHG) ist jedoch nicht drittbezogen. Der Umfang der Gewässerunterhaltung ist im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert.
§ 52 WG LSA Abs. 1 ( zu § 39 WHG) Umfang der Gewässerunterhaltung
…
(1) …umfasst die Unterhaltung eines Gewässers die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses ... Die Unterhaltung umfasst auch die Pflege und Entwicklung.
Mit der Gesetzesnovelle 2025 ist neben der Sicherung des Normalabflusses auch dem Wasserrückhalt und Wassermanagement Rechnung zu tragen.
Die uns dazu in natürlicher und erheblich veränderter Form seit Jahrzehnten zur Verfügung stehenden kleinen Flüsse und Bäche im Stadtgebiet von Zörbig sind in der Reihenfolge ihrer Größe die Fuhne, der Strengbach, die Riede, der Nesselbach und der Mittelgraben. Das von diesen Bächen geführte Wasser landet letztlich im Salzlandkreis an der Mündung der Fuhne in die Saale bei Bernburg.
Territorial, entsprechend den Einzugsbereichen der angrenzenden Flächen, sind 3 Unterhaltungsverbände im Stadtgebiet für die Unterhaltung dieser Gewässer gesetzlich zuständig. Mit rund 85% der Fläche unseres Stadtgebietes bewirtschaftet der Unterhaltungsverband Westliche Fuhne/Ziethe mit Betriebssitz in Peißen bei Bernburg den Löwenanteil. In diesem Verband sind insgesamt 18 Mitgliedsgemeinden mehrerer Landkreise vertreten bzw. üben dort zur Wahrnehmung ihrer Interessen Stimmrecht aus. Die Stadt Zörbig hat in diesem Verband den drittgrößten Flächenanteil nach der Stadt Südliches Anhalt und der Stadt Könnern.
Wegen der Größe des Beitragsanteiles und der aktiven Mitwirkung in dem Verband wurden in der Mitgliederversammlung 3 Bürger der Stadt in den Vorstand und Verbandsausschuss gewählt und bringen sich dort seit Jahren ehrenamtlich ein.
Insgesamt unterhält der Verband eine zusammengefasste Länge aller Gewässer von 645 Kilometer sowie 2 Schöpfwerke. Die durch diese Gewässer entwässerte Gesamtfläche beträgt knapp 82.000 Hektar und in ihr wohnen fast 100.000 Menschen. Für dieses Areal wurden 5 Schaubezirke gebildet, in denen jährlich im Herbst ehrenamtliche Schaubeauftragte alle Gewässer auf Zustand sowie Funktionalität überprüfen. Entsprechend den dabei gewonnenen Erkenntnissen erfolgt die Umsetzung der notwendigen Arbeiten an den Gewässerabschnitten. Diese Gewässerschauen sind öffentlich, werden fristgerecht vorher im Amts- und Informationsblatt bekannt gegeben. Bei Interesse kann man daran teilnehmen bzw. im Vorfeld entsprechende Hinweise geben.
Die Umsetzung der notwendigen Unterhaltungsarbeiten erfolgt nach Notwendigkeit, Dringlichkeit, fachlicher Einschätzung des Verbandes unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten.
2025 zahlte die Stadt Zörbig an den Verband 118.789,69 Euro.
Das entspricht einem Flächenbeitrag von 10,95 Euro je Hektar und einem Erschwernisbeitrag (neu Versiegelungsbeitrag entsprechend des Anteils der Siedlungs- und Verkehrsflächen zur Gesamtfläche des Verbandes) von 1,70 Euro pro Einwohner. Diese Beitragszahlungen sichern die Arbeitsfähigkeit der Verbände zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung im Interesse der Allgemeinheit.
Auch der Verband agiert auf dem Markt und ist allen Kostensteigerungen für Kraftstoffe, Energiekosten, Maschinenkosten, Reparaturaufwendungen, Inflation und Entwicklung der Lohn- und Lohnnebenkosten unterworfen. Die Verbandsmitglieder sind zum verbandsfreundlichen Handeln verpflichtet und haben den (ihren) Verband in der Aufgabenerfüllung zu unterstützen.
Die Beiträge im UHV Westliche Fuhne/Ziethe liegen erfreulicherweise seit Jahren unter dem Landesdurchschnitt und sind zugleich die Grundlage für die Berechnung der sogenannten grundstücksbezogenen Gewässerumlage in den Gemeinden.
Mit insgesamt 3 Mähgeräte-Kombinationen (bestehend aus einem sehr leistungsstarken Traktor, Ausleger-Schlegelmähwerk inklusive Ableitung des Mähgutes und Frontschlegelmäher), einem 15 to.Mobilbagger und 2 Minibaggern zur Grabenräumung, Transportfahrzeugen und diverser Baum-sowie Strauchschnitttechnik sind die Mitarbeiter ganzjährig im Verbandsgebiet aktiv.
Insgesamt arbeiten derzeit 10 Mitarbeiter beim Verband, 7 Geräteführer-bzw. Maschinisten sowie ein Vorarbeiter zur Organisation der Arbeiten im Territorium. Im Büro sind eine Verwaltungskraft und der Geschäftsführer tätig.
Das Gebiet erstreckt sich von Kabelsketal im Saalekreis, über Landsberg, Zörbig, Weißandt Gölzau bis Köthen, westlich nach Bernburg, Aschersleben, Könnern, Petersberg und Wettin-Löbejün auf ca. 82.000 ha.
Wegen der Trockenperioden und Wasserknappheit in den letzten 5-8 Jahren sah sich der Landtag auf Grund der klimatischen Veränderungen, verringerten Wasserverfügbarkeit, veränderter Niederschlagsmuster und längeren Trocken- und Hitzeperioden veranlasst, das bestehende Wassergesetz des Landes an die Formulierungen aus dem Bundesgesetz (Wasserhaushaltgesetz) anzupassen. Somit wurde u.a. der Unterhaltungsbegriff für die Gewässer um die Aufgabe des Wasserrückhaltes erweitert. Darunter zu verstehen sind veränderte Strategien bei der Gewässermahd, ebenso wie die Wiederherstellung bzw. Neubau von Stauanlagen und Rückhaltemöglichkeiten an geeigneter Stelle, um den Grundwasserstand bei Bedarf wieder besser auffüllen zu können und das Wasser länger im Gewässerkörper zu halten.
Das ist eine wichtige Aufgabe der Zukunft neben der Sicherstellung des geordneten Normalabflusses.
Fazit: Auch ohne großes öffentliches Interesse und Tam Tam leisten die Verbände eine fachgerechte, unter Beachtung des Natur- und Landschaftsschutzes zielorientierte sowie gewissenhafte Arbeit. Dazu gehört auch eine große Verantwortlichkeit in der sachgerechten Verwendung der Beitragsmittel unter dem Aspekt der Sparsamkeit und des effektiven Mitteleinsatzes. Je nach Intensität der Niederschläge kann dadurch zwar nicht jeglicher Schaden vermieden werden, aber die Folgen werden deutlich gemildert sein.
ABER:
Das Wasser fällt zuerst auf die Flächen und sollte dort zum großen Teil versickern ehe es überhaupt in den Gewässern ankommt.
Dazu kann fast jeder einen kleinen Beitrag leisten, wenn man gesetzlich bestehende Regelungen und Verpflichtungen als Grundstückseigentümer hinreichend beachtet und dadurch die Arbeit des Verbandes nicht zusätzlich und zu Lasten aller erschwert.
Wir alle haben ein Interesse an einer intakten und gesunden Umwelt und das Wasser spielt dabei keine untergeordnete Rolle.
In diesem Sinne auf eine gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis.