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Zörbiger Bote – Mitteilungsblatt der Stadt Zörbig mit den Ortsteilen
Ausgabe 12/2024
Mitteilungen der Stadt Zörbig
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Rückschnitt von Bäumen und Hecken

Nicht nur auf den Gehwegen müssen regelmäßig Pflanzen entfernt werden, sondern auch im sogenannten Lichtraumprofil darüber (Verkehrssicherungsschnitt). Das Lichtraumprofil definiert den „lichten Raum“ über Straßen, Geh- und Radwegen, der von Gegenständen oder Pflanzen freizuhalten ist.

Über Geh- und Radwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen sowie Feuerwehrzufahrten eine Höhe von mindestens 4,50 m unbedingt freigehalten werden.

https://www.bartholomae.de/2021/Lichtraumprofil.htm

Zu tief hängende Äste können zu erheblichen Sachschäden, oder sogar zu Personenschäden führen. Hecken, Sträucher, Bäume oder sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Die „Leichtigkeit“ des Verkehrs ist insbesondere für die Feuerwehr von Bedeutung. An vielen Stellen gibt es Probleme, durch enge Straßen zu kommen, wenn zusätzlich Äste in die Fahrbahn ragen. Dies kann im Notfall wertvolle Minuten kosten.

Auch für Fußgänger, speziell für Kinder, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer muss die Nutzung von Gehwegen möglich sein, da sie per Gesetz, zu ihrer eigenen Sicherheit, dazu verpflichtet sind, den Gehweg zu nutzen.

Bäume und Sträucher nicht an der Grundstücksgrenze zurück zu schneiden und sie stattdessen in den öffentlichen Bereich wachsen zu lassen oder gar auf städtischen Grundstücken anpflanzen, stellt eine Inanspruchnahme von öffentlichem Raum dar. Diese Inanspruchnahme, auch Sondernutzung genannt, ist erlaubnispflichtig und kann ohne Erlaubnis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Gleiches gilt für Steine oder sonstige Gegenstände die ohne Erlaubnis auf eine öffentliche Fläche verbracht werden.

Wir bitten Sie daher: Kontrollieren Sie alle Seiten Ihres Grundstückes, die an Gemeindeflächen angrenzen. Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze bis zur entsprechenden Höhe zurück. Schneiden Sie Verkehrsschilder, Hinweisschilder, Straßennamenschilder und Straßenlaternen frei, die von Pflanzen auf Ihrem Grundstück verdeckt werden. Entfernen Sie Steine von Flächen, die nicht Ihr Eigentum sind.

Helfen Sie mit und arbeiten Sie gemeinsam mit uns an einem sicheren und schönen Stadtbild.

Vielen Dank!

gez. Nico Hofert
Fachbereichsleiter
Bildung, Wirtschaft und Ordnung