Ab dem 01.04.2026 wird die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Ziff. 8 StVO an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld übertragen. Dazu gehört zum Beispiel das Aufstellen von Containern, Baugerüsten und das Lagern von Baumaterialien.
Die Antragstellung bleibt über die Stadt Zörbig, Fachbereich Bildung, Wirtschaft und Ordnung, Markt 12, 06780 Zörbig. Das bedeutet: Die Anträge kommen zuerst bei der Stadt Zörbig an und werden dann an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld weitergeleitet. Die Bearbeitung sowie Entscheidung erfolgen durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Damit es ausreichend Zeit für die Prüfung gibt, müssen die Anträge spätestens 3 Wochen vor dem Termin bei der Stadt Zörbig eingehen. Kurzfristige Anträge können leider nicht bearbeitet werden.