Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde).
Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Zörbig befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Zörbig wird vom 28.03.2024 bis einschließlich 02.05.2024 öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung:
Stadt Zörbig
Fachbereich Bau und Gebäudemanagement
Lange Straße 34
06780 Zörbig
1. OG, Raum 15
| Zeiten der öffentlichen Auslegung: | |
| während der regulären Öffnungszeiten | |
| Mo.: | geschlossen |
| Di.: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mi.: | geschlossen |
| Do.: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Fr.: | geschlossen |
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung: 034956 60213 (Fachbereich Bau und Gebäudemanagement).
Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022 einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.
Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Zörbig zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. Sie haben bis zum 16.05.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Stadt Zörbig, Markt 12, 06780 Zörbig oder per E-Mail an franziska.brandl@stadt-zoerbig.de - Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.