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Zörbiger Bote – Mitteilungsblatt der Stadt Zörbig mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2024
Bekanntmachungen der Stadt Zörbig
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Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Stadtrates der Stadt Zörbig

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Stadtrates der Stadt Zörbig am 09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Cösitz

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Cösitz am 09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Erklärungen nach § 21 Abs. 12 KWG LSA waren nicht erforderlich.

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Göttnitz

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Göttnitz am 09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Erklärungen nach § 21 Abs. 12 KWG LSA waren nicht erforderlich.

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Großzöberitz

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Großzöberitz am

09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Erklärungen nach § 21 Abs. 12 KWG LSA waren nicht erforderlich.

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Löberitz

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Löberitz am

09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Erklärungen nach § 21 Abs. 12 KWG LSA waren nicht erforderlich.

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Quetzdölsdorf

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Quetzdölsdorf am

09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Erklärungen nach § 21 Abs. 12 KWG LSA waren nicht erforderlich.

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Salzfurtkapelle

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Salzfurtkapelle am

09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Erklärungen nach § 21 Abs. 12 KWG LSA waren nicht erforderlich.

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Schortewitz

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Schortewitz am

09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Erklärungen nach § 21 Abs. 12 KWG LSA waren nicht erforderlich.

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Schrenz

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Schrenz am

09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Erklärungen nach § 21 Abs. 12 KWG LSA waren nicht erforderlich.

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Spören

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Spören am

09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stumsdorf

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stumsdorf am

09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Erklärungen nach § 21 Abs. 12 KWG LSA waren nicht erforderlich.

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter

Stadt Zörbig

Der Stadtwahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Zörbig

Gemäß den Festlegungen des § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. den §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Wahlausschuss der Stadt Zörbig am 03. April 2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Zörbig am

09. Juni 2024 (Kommunalwahl) öffentlich bekannt gemacht:

*1 WV Nr. = Wahlvorschlagsnummer

Zörbig, 05.04.2024

gez. Nico Hofert
Stadtwahlleiter