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Zörbiger Bote – Mitteilungsblatt der Stadt Zörbig mit den Ortsteilen
Ausgabe 7/2023
Bekanntmachungen der Stadt Zörbig
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Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung des Bürgermeisters

I. Jahresabschluss 2016 der Stadt Zörbig und Entlastung des Bürgermeisters

Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 gem. § 120 Abs.1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

II. Daten des Jahresabschlusses 2016

Die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung 2016 stellen sich in den maßgeblichen Positionen wie folgt dar:

1)

Ergebnisrechnung

In der Ergebnisrechnung zum 31.12.2016 wird

der Gesamtbetrag der Erträge mit  —  18.053.408,13 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen mit  —  13.828.196,66 €

ein Jahresüberschuss von  —  4.225.211,47 €

festgestellt.

2)

Finanzrechnung

In der Finanzrechnung zum 31.12.2016 wird

der Gesamtbetrag der Einzahlungen mit  —  29.140.254,99 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen mit  —  27.353.145,59 €

ein Jahresüberschuss von  —  1.787.109,40 €

festgestellt.

3)

Bilanz

Die Bilanz zum 31.12.2016 stellt sich in den maßgeblichen Positionen wie folgt dar:

Bilanz

III. Prüfung des Jahresabschlusses 2016

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat den Jahresabschluss 2016 der Stadt Zörbig gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

IV. Bekanntmachungsanordnung

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit gemäß § 120 Abs. 2 KVG LSA öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2016 liegt vom 12.07.2023 – 21.07.2023, während der Öffnungszeiten, im Verwaltungsgebäude Lange Str. 34, 06780 Zörbig, 2. OG, Zi. 23 öffentlich aus und wird zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Zörbig, den 08.06.2023

gez. Egert
Bürgermeister