Am 2. März 1226 hielt sich Burkhard, Notar des Magdeburger Erzbischofs Albrecht II. (von Käfernburg) in Zörbig auf. Davon zeugt eine Urkunde, die im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden lagert (*). Auf dem Pergament mit erzbischöflichem Siegel ist festgehalten, dass Albrecht eine Schenkung der Markgräfin Jutta und ihres Sohnes, des Markgrafen Heinrich von Meißen, an die Kirche zu Riesa bestätigt hat. Nach Schilderung dieses Sachverhalts und Nennung der Zeugen (testes) schließt die Urkunde mit dem Datierungsvermerk Datum Zurbeke per manum Burchardi notariicurié nostré anno gratié m. cc. vicesimo sexto vi. non. martii, pontificatus nostri anno xxi. Der Ort Zurbeke ist Zörbig; das Datum lautet nach römischer Zählweise „am 6. [Tag] vor den Nonen [d.h. Monatsneunten] des März“, was dem 2. März entspricht. Während sich Erzbischof Albrecht – im Übrigen Bauherr des Magdeburger Doms – zu dieser Zeit als Gefolgsmann des Stauferkaisers Friedrich II. in Norditalien aufhielt, ließ er seinen in Zörbig weilenden Kuriennotar die erwähnte Urkunde ausstellen. Aus dem
Latein übersetzt lautet sie: Albrecht, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kirche zu Magdeburg, römischer Legat und Graf: Da es sich ja geziemt das, was durch großzügige Schenkung der Fürsten den Vorzügen der Kirchen zuträglich ist, ewiglich kraft der Beständigkeit zu bewahren, auf dass einem Spender desto größerer Verdienst zukomme, je besser die
Spende selbst gedeihe; auf Ersuchen der Herrin Jutta, der edlen und erlauchten Markgräfin von Meißen, und ihres Sohnes Heinrich, des Markgrafen von Meißen und der (sächsischen) Ostmark: die Schenkung, welche erwähnter Markgraf an der Kirche in Riesa aus den in Weida gelegenen Gütern veranstaltete, die derselbe Markgraf der erwähnten Kirche übertragen hat mit aller jetzigen und ebenso künftigen Nutzbarkeit;
dieselbe Schenkung, wie sie geschehen ist, bestätigen wir aus frommem Antrieb, gebührlich und nützlich. Auf dass also die Erinnerung an diese Schenkung unvergänglich sei und für alle Zeiten gelte, haben wir besagte Kirche mit der Gewähr unseres Schreibens versichert und als unzweifelhaftes Zeugnis der Beglaubigung diese Seite mit dem Abdruck unseres Siegels bekräftigt. Zeugen davon sind: Heinrich, Propst der heiligen Apostel zu Magdeburg; Degenhard, Viztum unserer Kurie; Gerbert,
unser Kaplan; Heinrich, Pfarrer von Lommatzsch; Heinrich, Kämmerer von Seeburg; Bernhard von Liepen; Burkhard von Weferlingen und viele andere mehr. Gegeben zu Zörbig durch die Hand Burkhards, des Notars unserer Kurie, im Jahr der Gnade 1226 am 6. Tag vor den Nonen des März, im 21. Jahr unseres Pontifikats.
(*) Codex Diplomaticus Saxoniae regiae I/A 3, Nr. 352.