Immer wieder ist auf Verkehrswegen in der Stadt festzustellen, dass Führer von Pferden die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht beseitigen und dies dem Selbstlauf überlassen.
Wohl wenig darüber nachdenkend, dass vor allem Kinder bei Unachtsamkeit in diese Haufen treten und auch Hunde geradezu von den Gerüchen angelockt und zum Verzehr animiert werden.
Mit welchem Recht aber geschieht so etwas.
Die Hundeführer und Fahrzeugführer sind genau wie die ausführenden von Pferden verpflichtet, hinterlassene Verunreinigungen zu beseitigen.
Dabei gibt es auch für Pferde inzwischen geeignete Auffangbehältnisse, so dass der Kot gar nicht erst auf der Verkehrsfläche landen muss.
Das sollten sich die Betreffenden endlich mal zu Herzen nehmen und nicht gleichgültig über dieses Fehlverhalten hinwegschauen oder zumindest umgehend beseitigen, was hinterlassen wurde.
Im Interesse einer sauberen Stadt sind die Verursacher aber auch beobachtende Bürger gefragt, damit dieses falsche Verhalten ein Ende findet.