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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Ämtermitteilungen
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Öffentliche Grundsteuerfestsetzung

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Sollten uns Änderungen der Besteuerungsgrundlagen (Messbetragsveränderungen durch das zuständige Finanzamt) vorliegen, werden Änderungsbescheide erteilt. Die Grundsteuer 2023 wird mit den zuletzt erteilten Grundstücksabgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.

Alle Steuerzahler, die bisher nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens bis zu diesen Zeitpunkten die fälligen Zahlungen zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadt Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1 in 04442 Zwenkau, Widerspruch eingelegt werden. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung), das heißt, durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit der Festsetzung nicht gehemmt und die Zahlungsfrist nicht aufgehalten.

Antje Bendrien
Amtsleiterin Kämmerei

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Das Formular dazu finden Sie unter: www.zwenkau.de - Rathaus & Verwaltung Bürgerservice – Formulare – Steuern & Finanzen