Beschluss-Nr.: 2022/113
Der Stadtrat stellt gemäß § 18 Abs. 2 SächsGemO fest, dass bei Herrn Gert Rosenkranz ein wichtiger Grund (§ 18 Abs. 1 SächsGemO) für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Stadtrat der Stadt Zwenkau vorliegt.
Beschluss-Nr.: 2022/112
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau betraut die Kommunale Strukturentwicklungsgesellschaft Böhlen-Groitzsch-Neukieritzsch-Zwenkau mbH (kurz STEG), dem vorliegenden Betrauungsakt entsprechend, mit der Erbringung definierter Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („DAWI").
Beschluss-Nr.: 2022/109
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2022 eine außerplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Arthur-Hoffmann-Straße in Höhe von 180 TEUR.
Die außerplanmäßigen Ausgaben werden über Eigenmittel der Stadt aus den zurück gegebenen Mitteln vom „Stadtumbau/Wachstum und nachhaltige Erneuerung" für das Jahr 2022 gedeckt.
Beschluss-Nr.: 2022/110-1
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Zwenkau „Döhlener Dreieck" als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB.
Beschluss-Nr.: 2022/111
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt den aktualisierten und digitalisierten Bestand des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Zwenkau mit Stand vom 1.12.2022.
Beschluss-N r.: 2022/114
Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von acht Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2.341,84 EUR - 50 Jahre Waldbad der Stadt Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2022/115
Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme einer Zuwendung von 100,00 EUR für Kinderveranstaltungen der Stadt Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2022/116
Der Stadtrat beschließt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von elf Zuwendungen in Höhe von 1.790,00 EUR für das Laurentiusfest der Stadt Zwenkau.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 15.12.2022 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.