Auch wenn es sich zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wie Frühling anfühlt, so möchten wir im Hinblick auf die kalte Jahreszeit nochmals an die Verpflichtung des Schneeräumens und Bestreuens der Fußwege erinnern. Grundsätzlich sind diese auf eine Breite von 1,50 m von Eis und Schnee zu befreien bzw. zu abzustumpfen. Dabei ist jedoch auch zu beachten, dass dies nicht heißt, die komplette Schneemenge auf die Straße zu räumen. Die Gehwege sollten werktags spätestens 07:00 Uhr, sonn- und feiertags 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. (Siehe auch Straßenreinigungssatzung)
Zudem möchten Sie die beauftragen Räumdienste sowie der Bauhof bitten, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass Räumfahrzeuge problemlos die öffentlichen Straßen von Schnee und Eis befreien können.