Bei der Stadt Zwenkau (ca. 9.500 Einwohner) ist die Vollzeitstelle des/der
schnellstmöglich zu besetzen.
| Ihre Aufgaben: | |
| • | Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit steuerlichen Angelegenheiten |
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| dazu gehört u.a. |
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| die Steuererklärung der Stadt Zwenkau für die Betriebe gewerblicher Art (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der Stadt) |
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| die Einführung und Umsetzung des § 2b UstG in der Kommune |
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| Zuordnung steuerfreier und steuerpflichtiger Umsätze des unternehmerischen Bereichs der Stadt |
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| Einordnung sämtlicher Einnahmen und einnahmeähnlichen Tatbestände in das Besteuerungssystem des § 2b UstG |
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| steuerliche Prüfung und Anpassung der Verträge |
| • | Finanzbuchhaltung |
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| Zahlungsverkehr |
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| Forderungsmanagement |
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| Wir erwarten: | |
| • | eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare Berufsausbildung |
| • | Erfahrungen im Steuerrecht wären von großem Vorteil |
| • | Bereitschaft zur Weiterbildung |
| • | eine zuverlässige, selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise, sowie eine hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft |
| • | gute Kommunikations- und Teamfähigkeit |
| • | sicherer Umgang mit MS-Office-Programmen |
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| Wir bieten: | |
| • | einen unbefristeten Arbeitsplatz mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden |
| • | nach Vereinbarung ist eine Teilbeschäftigung nicht ausgeschlossen |
| • | eine flexible Arbeitszeitgestaltung sowie die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes |
| • | die Möglichkeit zur Weiterbildung |
| • | Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD. |
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
04442 Zwenkau
oder per E-Mail: personal@stadt-zwenkau.de
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt. Die Stadt Zwenkau beabsichtigt, die Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf zu realisieren und sieht deshalb Bewerbungen von Frauen mit großem Interesse entgegen.
Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Nur Bewerbungsunterlagen denen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist werden zurückgesandt. Sonstige Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern werden nach 6 Monaten vernichtet.