Übersichtslageplan B-Plan 27 „Seebad Zwenkau“ Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Stadt Zwenkau
Entwurf B-Plan 27 „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung Quelle: Hamann+Krah; Stadt Zwenkau
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat am 19.12.2024 mit Beschluss Nr. 2024/101 in öffentlicher Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung, in der Fassung vom 29.11.2024, samt Begründung, Umweltbericht, sowie Verkehrs- und Schalluntersuchung zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Offengelegt werden außerdem bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Zwenkau wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen:
| - | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| - | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) |
| - | Sächsisches Oberbergamt Freiberg |
| - | Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) |
| - | Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e.V. (NABU) |
| - | Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen |
Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes soll ein angepasstes städtebauliches Konzept im Bereich Hafen baurechtlich eingeordnet werden. Das Konzept sieht eine Reduzierung der Baumassen zugunsten einer höheren Transparenz zum technischen Hafen hin sowie die Einordung einer Wegeverbindung auf der Hafenseite im Bereich des Technischen Hafens vor. Der Turm im Hafenbecken soll gänzlich entfallen. Die Bebauung auf der Mittelmole soll in der Form angepasst werden, dass zur Spitze hin ein – deutlich reduzierter – Hochpunkt entsteht und so die ursprüngliche Entwurfsidee aufgreift. Die Nutzungen wurden ebenfalls überarbeitet und statt der reinen maritim-touristischen Sondergebietsausweisung werden Gewerbe, Wohnen und Gemeinbedarf ausgewiesen.
Lage:
Das Bebauungsplangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand der Stadt Zwenkau, am südlichen Ufer des Zwenkauer Sees.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 wird folgendermaßen örtlich begrenzt:
| • | im Norden und Osten durch die Wasserlinie des Hafenbeckens und des Zwenkauer Sees |
| • | im Süden durch die nördlichen Grenzen der Bebauung der Flurstücke Nr. 2029/18, 2029/3, 2041/2, 2041/29, 2041/30, 2041/31 und 2041/33 der Gemarkung Zwenkau |
| • | im Westen durch das Flurstück Nr. 2016/2 (Spielplatz) der Gemarkung Zwenkau |
Der Geltungsbereich umfasst der Flurstücke Nr. 1413/16, 1413/17, 1413/18, 1413/21, 2009, 2016/1, 2026/1, 2026/2, 2027/1, 2027/2, 2027/3, 2028/2, 2029/2, 2029/16, 2029/17, 2030/1, 2041/4, 2041/14, 2041/15, 2041/16, 2044/1, 2044/2, 2044/3, 2045/1, 2045/2, 2046, 2047/3, 2047/4, 2047/5, 2047/6, 2049/1, 2049/4, 2049/5, 2049/6 und 2049/8 sowie Teilflächen der Flurstücke 939/1, 939/2, 940/2, 941, 1413/10, 1413/12, 1413/20, 1990/5, 2003/2, 2030/2 und 2047/1 der Gemarkung Zwenkau. Das zu überplanende Gebiet umfasst derzeit eine Fläche von ca. 4,4 ha.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“ vom 29.11.2024 mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen werden
vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025
bei der
Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,
04442 Zwenkau
während der Dienststunden
| Montag/Mittwoch | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | ||
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:
https://www.zwenkau.de
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zwenkau/beteiligung/themen
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder per E-Mail (b-plan27@stadt-zwenkau.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich ist in den beigefügten Übersichts- und Lageplänen gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans bzw. aus der Anlage des Stadtratsbeschlusses.
Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Boden
Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.
Wasser
Oberflächenwasser
Im Plangebiet liegen keine Oberflächenwasserkörper (OWK) gemäß Wasserrahmenrichtlinie.
Nächstgelegener OWK ist die Weiße Elster (OWK Weiße Elster 8).
Innerhalb des Überschwemmungsgebietes bedürfen bauliche Anlagen generell der Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde. Mögliche Schwankungen des Wasserspiegels sind bei der Planung und Gestaltung der Uferbereiche zu berücksichtigen (Festsetzung im Bebauungsplan).
Grundwasser
Das Plangebiet liegt in keiner Trinkwasserschutzzone.
Biotope / Flora / Fauna/ biologische Vielfalt
Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.
Die 3. Änderung verändert die Nutzungsstruktur, nimmt aber keinen Einfluss auf die Biotopstruktur und Habitate. Im Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ergeben sich keine negativen Umweltwirkungen.
Schutzgebiete
Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die nächstgelegenen Schutzgebiete:
| • | LSG Elsteraue |
| • | FFH Elsteraue südlich Zwenkau |
| • | SPA Elsteraue bei Groitzsch |
| • | Gesetzlich geschütztes Biotop = Elsteraue südlich Zwenkau |
Klima / Luft
Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.
Eine differenzierte Darlegung zum Schutzgut ist obsolet.
Landschaftsbild
Die Planänderung betrifft einen Bereich, der als Sondergebiet Maritim-Touristik ausgewiesen und entwickelt worden ist. Der Raum ist geprägt vom Zwenkauer See und dem das Plangebiet betreffenden Hafenbereich. Die bauliche Struktur präsentiert sich urban, was sich an der Höhe und am Volumen der Gebäude, der Straßen- und Platzgestaltung und der Nutzungsstruktur festmachen lässt.
Ein zentraler Bestandteil des städtebaulichen Konzepts, der Gebäudekomplex zum Hafenbecken mit bisher vorgesehenem Turm, ist noch nicht realisiert.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Den offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.