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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Zwenkau vom 25.09.2025

Beschluss-Nr.: 2028/049

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Zwenkau über die Erhebung von Verwaltungs kosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) in vorliegender Form. Die Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 01.11.2025 in Kraft.

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Beschluss-Nr.: 2025/063

Der Stadtrat stellt gemäß § 18 Abs. 2 SächsGemO fest, dass bei Frau Lisa Römer ein wichtiger Grund für die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Stadtrat der Stadt Zwenkau vorliegt.

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Beschluss-Nr.: 2025/067

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau nimmt den Widerruf der Bestellung von Herrn Dirk Schewitzer als 2. Stellvertretung bei Verhinderung des Bürgermeisters im Übrigen zur Kenntnis und hebt den Beschluss-Nr. 2019/025 vom 21. November 2019 zur Bestellung auf.

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Beschluss-Nr.: 2025/061-1

Der Stadtrat erteilt sein Einvernehmen gemäß § 54 Abs.2 Satz 2 - 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit § 11 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Zwenkau zur Bestellung durch den Bürgermeister von Frau Nicole Müller zur 1. Stellvertretung bei Verhinderung des Bürgermeisters im Übrigen.

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Beschluss-Nr.: 2025/062-1

Der Stadtrat erteilt sein Einvernehmen gemäß § 54 Abs.2 Satz 2 - 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit § 11 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Zwenkau zur Bestellung durch den Bürgermeister von Frau Sabine Harport zur 2. Stellvertretung bei Verhinderung des Bürgermeisters im Übrigen.

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Beschluss-Nr.: 2025/064

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau stellt den Jahresabschluss 2016 der Stadt Zwenkau entsprechend Anlage 1 bis 3, welche Bestandteil des Beschlusses sind, fest.

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Beschluss-Nr.: 2025/068

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt gemäß § 79 SächsGemO einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige Ausgabe

in Höhe von 36.624,61 Euro für die Kreisumlage.

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Beschluss-Nr.: 2025/065

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 4 - 9 für den Ausbau Leichenweg in Zwenkau an die Firma:

Fichtner Water & Transportation GmbH Löbauer Straße 68

04347 Leipzig

in Höhe von: 62.072,11 EUR

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.

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Beschluss-Nr.: 2025/070

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Gewerk 23 Sanitärinstallation für die Baumaßnahme Neubau Kita Harthweide an die Firma:

Lars Goldammer

Alte Kobershainer Straße 8 04862 Mockrehna / OT Schöna

in Höhe von: 241.322,80 EUR (Angebotssumme brutto 239.656,80 € + Summe lnstandhaltungsvertrag über 4 Jahre brutto 1.666,00 €)

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

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Beschluss-Nr.: 2025/071-1

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Gewerk 24 Heizungsinstallation für die Baumaßnahme Neubau Kita Harthweide an die Firma:

Haustechnik Wiesenbach GmbH Gewerbegebiet, Waldstraße 5 04552 Borna OT Zedlitz

in Höhe von: 309.880,89 EUR (Angebotssumme brutto 302.978,89 € + Summe Vergütung für die lnstandhaltungsarbeiten über 4 Jahre brutto 6.902,00 €)

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 1O Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

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Beschluss-Nr.: 2025/072

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Gewerk 25 Lüftungsinstallation für die Baumaßnahme Neubau Kita Harthweide an die Firma:

SHK Meisterbetrieb M. Thrandorf Markt 6

04523 Pegau

in Höhe von: 299.826,10 EUR (Angebotssumme brutto 297.486,10 € + Summe Vergütung für die lnstandhaltungsarbeiten über 4 Jahre brutto 2.340,00 €)

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

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Beschluss-Nr.: 2025/069

Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Stadt Zwenkau über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag den 07. Dezember 2025 in vorliegender Form. Die Verordnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Zwenkau vom 25.09.2025 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.

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Zwenkau, den 29.09.2025

Holger Schulz
Bürgermeister