Titel Logo
Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Offenhalten von Verkaufsstellen

Stadt Zwenkau

Landkreis Leipzig

Verordnung der Stadt Zwenkau über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, 07. Dezember 2025

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 des Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - SächsLadÖffG) hat der Stadtrat der Stadt Zwenkau aus besonderem Anlass, der Hafenweihnacht am Zwenkauer See, mit Beschluss-Nr.: 2025/069 in seiner Sitzung am 25.09.2025 folgende Verordnung beschlossen:

§ 1

Verordnungsgegenstand

Die Verkaufsstellen in dem unter § 2 bezeichnetem Gebiet der Stadt Zwenkau dürfen am Sonntag, 07. Dezember 2025 im Zeitraum von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für alle Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Zwenkau.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten

Wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verordnung verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des§ 11 Abs 1 SächsLadÖffG.

Ordnungswidrigkeiten können gern. § 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.