Stadt Zwenkau
Landkreis Leipzig
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 des Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - SächsLadÖffG) hat der Stadtrat der Stadt Zwenkau aus besonderem Anlass, der Hafenweihnacht am Zwenkauer See, mit Beschluss-Nr.: 2025/069 in seiner Sitzung am 25.09.2025 folgende Verordnung beschlossen:
Die Verkaufsstellen in dem unter § 2 bezeichnetem Gebiet der Stadt Zwenkau dürfen am Sonntag, 07. Dezember 2025 im Zeitraum von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
Diese Verordnung gilt für alle Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Zwenkau.
Wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verordnung verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des§ 11 Abs 1 SächsLadÖffG.
Ordnungswidrigkeiten können gern. § 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.