Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass die zuletzt erteilten Hundesteuerbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Die Hundesteuer ist als Jahressteuer (01.01. - 31.12.) für das Kalenderjahr 2024 am 01.07.2024 fällig.
Nach § 13 Abs. 1 der Hundesteuersatzung sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat, die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzumelden.
Kontrollen behalten wir uns vor. Verstöße gegen vorgenannte Meldepflicht werden mit Geldbuße geahndet.
Die ab 01.01.2023 herausgegebenen Hundesteuermarken behalten bis Ende 2024 ihre Gültigkeit.