Nach § 5 der Kleinkläranlagenverordnung sind Sie als Betreiber einer Kleinkläranlage verpflichtet, die Überwachung Ihrer Anlage durch unverzügliche Übersendung der Wartungsprotokolle an die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft nachzuweisen.
Bitte denken Sie daran, Ihre Wartungsfirma mit der Datenübermittlung zu beauftragen oder uns eine Kopie der letzten Wartung Ihrer Kleinkläranlage zu übermitteln (gern auch per E-Mail).
Sollten Sie uns länger keine Wartung nachgewiesen haben, senden Sie uns bitte auch die Wartungsprotokolle aus dem Jahr 2023.
Wurde Ihre Wartung durch einen Mitarbeiter des AZV “Weiße-Elster“ vorgenommen, liegt uns das Wartungsprotokoll bereits vor.
Ist die Übermittlung der Protokolle durch Sie oder Ihre Wartungsfirma turnusmäßig an uns erfolgt, ist eine nochmalige Zusendung nicht notwendig.
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine regelmäßige Wartung der Kleinkläranlage durchzuführen ist.