im Amtsblatt, Ausgabe 9 vom 20.09.2024, haben wir Sie darüber informiert, dass ab November 2024 keine Zwenkauer Nachrichten mehr in Briefkästen eingeworfen werden dürfen, wenn diese mit einem Sperrvermerk, wie zum Beispiel „keine Werbung“ versehen sind.
Die rechtliche Prüfung des Sachverhaltes durch das Kommunalamt hat ergeben, dass unser Amtsblatt keine Werbung im Sinne des genannten Sperrvermerkes darstellt.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung, wie künftig weiter verfahren wird, bitten wir Sie, sich die Zwenkauer Nachrichten in der Information des Rathauses, Haus A, abzuholen, sofern Sie diese wegen eines Sperrvermerkes nicht mehr zugestellt bekommen.