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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2023
Ämtermitteilungen
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Hundesteuer 2024

Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass die zuletzt erteilten Hundesteuerbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

Die Hundesteuer ist als Jahressteuer (01.01. bis 31.12.) für das Kalenderjahr 2024 am

01.07.2024

fällig.

Hinweis zur Meldepflicht

Nach § 13 Abs. 1 der Hundesteuersatzung sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat, die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzumelden.

Kontrollen behalten wir uns vor. Verstöße gegen vorgenannte Meldepflicht werden mit Geldbuße geahndet.

Die ab 01.01.2023 herausgegebenen Hundesteuermarken behalten bis Ende 2024 ihre Gültigkeit.