Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass die zuletzt erteilten Hundesteuerbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Die Hundesteuer ist als Jahressteuer (01.01. bis 31.12.) für das Kalenderjahr 2024 am
01.07.2024
fällig.
Nach § 13 Abs. 1 der Hundesteuersatzung sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat, die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzumelden.
Kontrollen behalten wir uns vor. Verstöße gegen vorgenannte Meldepflicht werden mit Geldbuße geahndet.
Die ab 01.01.2023 herausgegebenen Hundesteuermarken behalten bis Ende 2024 ihre Gültigkeit.