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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2023
Ämtermitteilungen
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WEGFALL DES KINDERREISEPASSES ZUM 01.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern für Ihre Kinder nur noch einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beantragen bzw. – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - ein vorläufiges Dokument.

Alle bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit über den 01.01.2024 hinaus, können danach aber nicht verlängert werden.

Die Produktionszeit für elektronische Reisepässe beträgt durchschnittlich 4 bis 6 Wochen. Demnach sollten Eltern vor Reiseantritt die bestehenden Dokumente der Kinder prüfen und ggf. rechtzeitig neue Dokumente beantragen.

Unverändert bleiben aktuell die Kosten von 37,50 Euro für einen Reisepass für unter 24-jährige Personen.

Alle weiteren Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums:

www.bmi.bund.de à Themen à Moderne Verwaltung à Ausweise und Pässe.

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