Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie fordert im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm die Erarbeitung strategischer Lärmkartierung durch die zuständigen Städte und Gemeinden. Die Bewertung erfolgt in 2 Stufen und anschließend aller 5 Jahre. Die 1. Stufe wurde bereits im Jahr 2008 und die 2. Stufe im Jahr 2013 abgeschlossen. Im Turnus von 5 Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Die letzte Lärmkartierung wurde 2017 durchgeführt und 2018 beendet. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 der Stadt Zwenkau werden im Zeitraum
vom 02.01.2024 bis 01.02.2024
bei der
Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,
04442 Zwenkau
während der Dienststunden
| Montag/ Mittwoch | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
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zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Dabei wird Gelegenheit zur Information und Erörterung gegeben. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. E-Mail: bauamt@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203-509-99.
Stellungnahmen können bis Ende der Auslegungsfrist im Amt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Zwenkau, den 30.11.2023