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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie fordert im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm die Erarbeitung strategischer Lärmkartierung durch die zuständigen Städte und Gemeinden. Die Bewertung erfolgt in 2 Stufen und anschließend aller 5 Jahre. Die 1. Stufe wurde bereits im Jahr 2008 und die 2. Stufe im Jahr 2013 abgeschlossen. Im Turnus von 5 Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Die letzte Lärmkartierung wurde 2017 durchgeführt und 2018 beendet. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 der Stadt Zwenkau werden im Zeitraum

vom 02.01.2024 bis 01.02.2024

bei der

Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,

04442 Zwenkau

während der Dienststunden

Dienstag

9.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Dabei wird Gelegenheit zur Information und Erörterung gegeben. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. E-Mail: bauamt@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203-509-99.

Stellungnahmen können bis Ende der Auslegungsfrist im Amt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zwenkau, den 30.11.2023

Holger Schulz
Bürgermeister