Beschluss-Nr.: 2023/112-1
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 „Alte Gärtnerei“ Großdalzig in der Fassung vom 10.11.2023.
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.43 „Alte Gärtnerei“ Großdalzig. in der Fassung vom 10.11.2023.
Der Beschluss hat nur mit Anlagen Gültigkeit.
Beschluss-Nr.: 2023/111-1
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 der Stadt Zwenkau „Rosengarten“ Pegauer Straße / Bornaer Straße
Beschluss-Nr.: 2023/121
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 einen überplanmäßigen Aufwand für die Sanierung des großen Saales des Gemeinschaftshauses Zitzschen
in Höhe von 123.650,00 EUR.
Die überplanmäßigen Ausgaben werden aus Fördermitteln in Höhe von 80.361,71 EUR (Richtline des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen – Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014) und aus Eigenmitteln in Höhe von 43.288,29 EUR gedeckt (Budget Gebäudemanagement 11000 – Sachkonto Unterhaltung 421100).
Beschluss-Nr.: 2023/122
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 28 (2) Punkt 13 SächsGemO die
Terpitz Bast Ronneberger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Karl-Liebknecht-Str. 14
04107 Leipzig
mit der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 zu beauftragen.
Beschluss-Nr.: 2023/123
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 28 (2) Punkt 13 SächsGemO die
Terpitz Bast Ronneberger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Karl-Liebknecht-Str. 14
04107 Leipzig
mit der örtlichen Prüfung nach § 106 SächsGemO in den Jahren 2024 und 2025 zu beauftragen.
Beschluss-Nr.: 2023/098-2
Der Stadtrat beschließt die
Satzung der Stadt Zwenkau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“
(Kita-Elternbeitragssatzung)
in vorliegender Form.
Beschluss-Nr.: 2023/124
Der Stadtrat beschließt die Sicherung der anteiligen Finanzierung der Bewachungsleistung des Umlandes und der unmittelbaren Einrichtungen des Cospudener Sees, für den Zeitraum 01.02.2024 - 31.01.2028, in Höhe von 55.546,85 EUR (Stand 11/2023).
Zukünftige Tariferhöhungen sind zusätzlich bei der Haushaltplanung 2025 - 2028 zu berücksichtigen.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 30.11.2023 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.