Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Stadt Zwenkau; Übersichtslageplan B-Plan 48 „Rosengarten“
Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Stadt Zwenkau; Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de; Lageplan Geltungsbereich B-Plan 48 „Rosengarten“
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit dem Beschluss- Nr. 2023/111-1 in der öffentlichen Sitzung am 30.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 der Stadt Zwenkau „Rosengarten“ Pegauer Straße/Bornaer Straße beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Lage:
Das Bebauungsplangebiet befindet sich im südlichen Bereich des Ortes Zwenkau und ist an der Bundesstraße B2, der Pegauer Straße und der Bornaer Straße gelegen.
Das neue Baugebiet befindet sich am Ortsrand der Stadt Zwenkau, das Stadtzentrum, Versorgungseinrichtungen und ÖPNV-Anbindung sind ebenso wie die umgebende Landschaft mittels bestehender Straßen, Fuß- und Radwege gut zu erreichen.
Das Bebauungsplangebiet ist fast vollständig von bestehender Siedlungs- und gewerblicher Bebauung umgeben. Das Areal liegt teilweise brach und wird zum Teil als Grünfläche genutzt, bestehende Wohngebäude sind teilweise noch bewohnt. Eventuell erforderliche Kompensationsmaßnahmen werden außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes durchgeführt.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:
| - | Bornaer Straße und bestehende Wohnbebauung im Norden |
| - | Pegauer Straße im Westen |
| - | Überörtlicher Radweg und B2 im Süden |
| - | Grundstücke mit Einfamilienhausbebauung im Osten |
und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Imnitz:
150/10 (Teilfläche) - Bornaer Straße, 155/22, 159/2, 161/1, 161/2, 161/3, 164/3 (Teilfläche), 165/3, 168/1, 231/4 (Teilfläche) - Pegauer Straße, 231/5, 234/1 (Teilfläche), 234/3 (Teilfläche), 301/7, 301/8, 301/4 (Teilfläche), 302/4, 302/5 (Teilfläche), 304/10, 304/12 (Teilfläche)
Der Geltungsbereich ist in den nachfolgenden Übersichts- und Lageplänen gekennzeichnet. Die dargestellten Pläne sind unverbindlich und dienen nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans, bzw. aus der Anlage des Stadtratsbeschlusses.
Anlass:
Es besteht in Zwenkau und der Region weiterhin ein großer Bedarf an Gewerbe- und Wohnraum. Bei der Entwicklung des Gebietes sollen entlang der Pegauer Straße drei mehrgeschossige gewerblich genutzte Gebäude sowie im Bereich Bornaer Straße und dem rückwärtigen Raum Einfamilienhäuser in aufgelockerter Bebauungsdichte errichtet werden.
Das Gebiet befindet sich im unbeplanten Innenbereich/Außenbereich und hat eine Größe von ca. 37.000 m².
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht, neue Gewerberäume und Wohnraum geschaffen und damit die Nachfrage danach bedient werden.
Der städtebaulichen Zielsetzung brachliegende Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen, bevor neue Flächen erschlossen werden, wird mit diesem Bebauungsplan entsprochen.
Die Prüfung zur Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung, ergab, dass auf Grund der Größe von mehr als 20.000 m² das Verfahren regulär durchgeführt werden muss.
Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan:
Das Vorhaben wird aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Zwenkau entwickelt.
Im Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Geltungsbereich als gemischte Baufläche-Planung und als gemischte Baufläche-Bestand dargestellt. Im Rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche-Bestand und als gemischte Baufläche-Planung dargestellt.