Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass aufgrund der neuen Hundesteuersatzung neue Hundesteuerbescheide verschickt werden.
Die Hundesteuer ist als Jahressteuer (01.01. - 31.12.) für das Kalenderjahr 2025 am 01.07.2025 fällig.
Nach § 13 Abs. 1 der Hundesteuersatzung sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat, die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzumelden.
Kontrollen behalten wir uns vor. Verstöße gegen vorgenannte Meldepflicht werden mit Geldbuße geahndet.
Ab 2025 gelten neue Hundesteuermarken. Diese können ab dem 13.01.2025 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Zwenkau in der Information abgeholt werden.