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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2025
Informationen aus den Ämtern
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Bald ist es wieder soweit

Zum Jahreswechsel ereignen sich immer wieder zahlreiche Brände und Unfälle durch Feuerwerkskörper. Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer gelten für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk einschränkende Vorschriften. Beispielsweise ist geregelt, wann diese Artikel verkauft und abgebrannt werden dürfen.

Verwendet werden darf das Feuerwerk nur von Dienstag, 31. Dezember 2025 bis Mittwoch, 01. Januar 2026.

Wer Raketen und Böller vor oder nach diesen beiden Tagen abbrennt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Grundsätzlich dürfen Feuerwerksartikel (Kleinfeuerwerk der Klasse II) nur an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche sind selbst dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt.

Feuerwerkskörper enthalten explosive Stoffe und sind gefährlich. Deshalb sollte man ausschließlich Feuerwerkskörper verwenden, die vom Bundesamt für Materialprüfung (BAM) zugelassen wurden, Außerdem sollte man beim Kauf des Feuerwerks darauf achten, dass die Ware eine Prüfnummer des BAM trägt.

Die Stadt Zwenkau rät, Feuerwerkskörper im Fachhandel zu kaufen und immer nur so viel, wie an Silvester auch abgebrannt wird. Die Feuerwerkskörper sollten an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

Aus einem Silvesterspaß kann durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden. Für Kinder und Jugendliche sind Eltern oder andere Aufsichtpflichtige mitverantwortlich.

Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 oder 110 gewählt werden.