Beschluss-Nr: 2025/084
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Weiterführung der Schulsozialarbeit in der Grundschule Zwenkau mit einer 0,750 Planstelle im Rahmen einer anteiligen Finanzierung.
Der Stadtrat beschließt außerdem die Weiterführung der Schulsozialarbeit an den Oberschulen Groitzsch (0,900 VzÄ) und Pegau (0,900 VzÄ) sowie dem Gymnasium Groitzsch (0,900 VzÄ) und stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Städten Groitzsch, Pegau und Zwenkau sowie den Gemeinden Neukieritzsch und Elstertrebnitz über die Finanzierung von 2,700 Planstellen zu.
Die Anteilsfinanzierungen sind vorbehaltlich der Zuwendungsbescheide des Landkreises Leipzig für den Projektzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 im Haushalt der Stadt Zwenkau 2026 zu sichern.
Die Anteilsfinanzierung der Schulsozialarbeit beträgt 37.700,00 EUR im o.g. Projektzeitraum (Grundschule Zwenkau mit 35.300 EUR, weiterführenden o.g. Schulen mit 2.400,00 EUR).
Beschluss-Nr.: 2025/086
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Zwenkau über die Benutzung der Stadtbibliothek Zwenkau in vorliegender Form.
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.02.2001 außer Kraft.
Beschluss-Nr.: 2025/094
Der Stadtrat stimmt dem Wahlergebnis zur Wahl des Stadtwehrleiters vom 07.11.2025 zu und bevollmächtigt den Bürgermeister, die Bestellung von Herrn Roy Lödel zum Stadtwehrleiter für die Wahlperiode 2025 bis 2030 vorzunehmen.
Beschluss-Nr.: 2025/095
Der Stadtrat stimmt dem Wahlergebnis zur Wahl des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Zwenkau, Ortswehr Zwenkau vom 07.11.2025 zu und bevollmächtigt den Bürgermeister, die Bestellung von Herrn Christoph Schrader zum Ortswehrleiter für die Wahlperiode 2025 bis 2030 vorzunehmen.
Beschluss-Nr.: 2025/096
Der Stadtrat stimmt dem Wahlergebnis zur Wahl des 1. stellvertretenden Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Zwenkau, Ortswehr Zwenkau vom 07.11.2025 zu und bevollmächtigt den Bürgermeister, die Bestellung von Herrn Udo Leeder zum 1. stellvertretenden Ortswehrleiters für die Wahlperiode 2025 bis 2030 vorzunehmen.
Beschluss-Nr.: 2025/097
Der Stadtrat stimmt dem Wahlergebnis zur Wahl des 2. stellvertretenden Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Zwenkau, Ortswehr Zwenkau vom 07.11.2025 zu und bevollmächtigt den Bürgermeister, die Bestellung von Herrn Rick Kretzschmar zum 2. Stellvertretenden Ortswehrleiters für die Wahlperiode 2025 bis 2030 vorzunehmen.
Beschluss-Nr.: 2025/098
Der Stadtrat stimmt dem Wahlergebnis zur Wahl des Ortsfeuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr Zwenkau, Ortswehr Zwenkau für die Wahlperiode 2025 bis 2030 vom 07.11.2025 zu.
Beschluss-Nr.: 2025/085
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2025 eine außerplanmäßige Ausgabe für die Planung der Herstellung des Gehweges Döhlener Straße in Rüssen-Kleinstorkwitz in Höhe von: 14.958,73 EUR.
Die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 14.958,73 EUR werden durch die Übertragung zweckgebundener Fördermittel des Lebenswelt e.V. an die Stadt Zwenkau im Jahr 2025 gedeckt.
Beschluss-Nr.: 2025/088
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Ausgabe für Instandhaltung des Versickerungsbeckens am Leichenweg in Höhe von 125.902,00 EUR.
Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch die nicht im Haushaltsplan enthaltenen Mehreinnahmen bei der Grundsteuer und der allgemeinen Schlüsselzuweisung im Jahr 2025 gedeckt.
Beschluss-Nr.: 2025/093
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Gewerk 06 WDVS / Innenputzarbeiten für die Baumaßnahme Neubau Kita Harthweide an die Firma:
euro.bau bornemann gmbH
Wittgensdorfer Straße 67a, 09114 Chemnitz
in Höhe von: 211.796,24 EUR
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Beschluss-Nr.: 2025/092
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Gewerk 07 Trockenbauarbeiten für die Baumaßnahme Neubau Kita Harthweide an die Firma:
Jaeger Ausbau GmbH + Co.KG Leipzig
Baumeisterallee 32-36, 04442 Zwenkau
in Höhe von: 357.335,60 EUR
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Beschluss-Nr.: 2025/089
Der Stadtrat beschließt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von zwei Zuwendungen in Höhe von je 175,00 EUR für die Jahre 2023 und 2024 zur Begrünung Zwenkaus.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Zwenkau vom 20.11.2025 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.
Zwenkau, den 24.11.2025