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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührenordnung Anlage zur Satzung der Stadt Zwenkau über die Benutzung der Stadtbibliothek Zwenkau Anlage 2 zum Beschluss Nr. 2025/086 vom 20.11.2025

1. Benutzungsgebühr

Bibliotheksnutzer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

(Erwachsene)

- Jahresgebühr

12,00 €

- Monatsgebühr

3,00 €

Bibliotheksnutzer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

0,00 €

(Kinder und Jugendliche)

Ermäßigte

7,00 €

Ermäßigung erhalten Schüler nach Vollendung des 18. Lebensjahres, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte (SGB IX), Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII), Empfänger von Wohngeld (WoGG), Empfänger von Kinderzuschlag (BKGG), Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Institutionen und Einrichtungen

25,00 €

Institutionen und Einrichtungen der Stadt Zwenkau

0,00 €

2. Säumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist pro Woche und Medium

für Erwachsene

1,00 €

für Kinder und Jugendliche

0,50 €

Säumnisgebühren sind im Höchstfall bis zum zweifachen Wiederbeschaffungswert zu entrichten.

3. Ersatzausstellung eines Benutzerausweises

5,00 €

4. Kostenersatz pauschal

bei kleineren Schäden pro Buch/Medium

2,00 €

5. Verlust eines Buches/Mediums

Wiederbeschaffungswert des Buches/Mediums

zzgl. Einarbeitungskosten

5,00 €

6. Bestellungen über auswärtigen Leihverkehr ÖVK

2,50 €

Darüber hinaus können zusätzliche Kosten anfallen

(z.B. Portokosten, Kopierkosten).