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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Lageplan Geltungsbereich B-Plan 42 „Döhlener Dreieck“ – Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de

Übersichtslageplan B-Plan 42 „Döhlener Dreieck“ in Rüssen-Kleinstorkwitz – Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de

Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Zwenkau “Döhlener Dreieck“, Döhlener Straße, Lindenstraße, Geschwister Scholl Weg – Bebauungsplan der Innenentwicklung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit dem Beschluss-Nr. 2022/110-1 in der öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Zwenkau „Döhlener Dreieck“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Lage:

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Döhlen zwischen der Döhlener Straße, der Lindenstraße und dem Geschwister-Scholl-Weg. Im Norden grenzen Ackerflächen, im Osten das Gelände der Lebenswelt Schule und im Südwesten Wohngebäude an das Plangebiet an.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

-

der Döhlener Straße, S 68, im Norden

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der Lindenstraße im Südwesten

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dem Geschwister-Scholl-Weg im Südosten

und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Döhlen:

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Flst.-Nr. 20

-

Flst.-Nr. 21

Der Geltungsbereich ist in den nachfolgenden Übersichts- und Lageplänen gekennzeichnet. Die Pläne sind unverbindlich und dienen nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.

Anlass:

Das Plangebiet wird derzeit dem Außenbereich zugeordnet. Es ist an zwei Seiten von Grundstücken des im Zusammenhang bebauten Innenbereichs umgeben und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden im Sinne der Eigenentwicklung des Ortsteils geschaffen werden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Geschwister-Scholl-Wegs befindet sich die Lebenswelt Grundschule Zwenkau. Mit dem Bebauungsplan sollen auch dringend benötigte Stellplätze für die Schule geschaffen werden. Zudem ist an der S 68 angrenzend an das Plangebiet die Errichtung zweier Bushaltestellen inklusive einer Querungshilfe vorgesehen. Hierfür wird eine Aufweitung der Straße notwendig, welche ebenfalls mit dem Bebauungsplan berücksichtigt werden soll.

Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan:

Das Vorhaben wird aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Zwenkau entwickelt.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als geplante Grünfläche dargestellt. Im Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplans wird hierfür eine Wohnbaufläche bereits als Planung dargestellt. Damit entspricht der Bebauungsplan zukünftig der Darstellung im Flächennutzungsplan.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen, was mit der bevorstehenden Beschlussfassung der komplexen Änderung noch während des Bauleitverfahrens zu erwarten ist.

Holger Schulz
Bürgermeister