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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Bei der Stadt Zwenkau (ca. 9.300 Einwohner) ist die unbefristete Stelle

Mitarbeiter/in im Bereich Ordnungswidrigkeiten/Vollzug

ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

Überwachung und Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete im Außen- und Innendienst, Bußgeldangelegenheiten

Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beendigung von Ordnungswidrigkeiten

Ordnungsbehördliche Aufgaben im Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem OwiG und der Polizeiverordnung

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Amtshilfeersuchen anderer Ordnungs- und Polizeibehörden

Aufklärung von Verkehrsteilnehmenden; Bürgergespräche

Selbstständige Analyse der konkreten Ordnungswidrigkeit

Eigenständige Entscheidung über die Einleitung geeigneter Maßnahmen

Wir erwarten:

eine abgeschlossene Berufsausbildung

wünschenswert abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r

Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, Anpassungsfähigkeit

Dialogfähigkeit im Umgang mit Verkehrsteilnehmenden

Konfliktfähigkeit

Bereitschaft und Fähigkeit, den sicheren Umgang mit modernen Datenerfassungsgeräten zu erlernen

Pkw-Führerschein Klasse B

Da der Dienst in Form von Fußstreifen bei jeder Witterung durchgeführt wird, wird eine entsprechende körperliche Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.

Wir bieten:

einen Arbeitsplatz mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 bis 39 Stunden

Die wöchentliche Arbeitszeit ist im Wechselschichtdienst in einer 4- bis 6-Tage-Woche zu erbringen. Dabei fallen im Rahmen des Dienstplanes regelmäßig Dienste an Wochenenden, Feiertagen und gegebenenfalls Abendstunden an.

eine flexible Arbeitszeitgestaltung sowie die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes.

Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD in EG 5

Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und Weiterbildungsangebot

die zusätzliche betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes.

Die Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Sollten Sie interessiert sein, so senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Kopie Führerschein, Zeugnisabschriften, Urkunden, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und Referenzen) bis zum 15.03.2023 an die

Stadt Zwenkau

Herrn Bürgermeister Holger Schulz

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

04442 Zwenkau

Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Nur Bewerbungsunterlagen denen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist werden zurückgesandt. Sonstige Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern werden nach 6 Monaten vernichtet.

Holger Schulz
Bürgermeister