Bei der Stadt Zwenkau (ca. 9.300 Einwohner) ist die unbefristete Stelle
ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
| Ihre Aufgaben: | |
| • | Überwachung und Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete im Außen- und Innendienst, Bußgeldangelegenheiten |
| • | Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beendigung von Ordnungswidrigkeiten |
| • | Ordnungsbehördliche Aufgaben im Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz |
| • | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem OwiG und der Polizeiverordnung |
| • | Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung |
| • | Amtshilfeersuchen anderer Ordnungs- und Polizeibehörden |
| • | Aufklärung von Verkehrsteilnehmenden; Bürgergespräche |
| • | Selbstständige Analyse der konkreten Ordnungswidrigkeit |
| • | Eigenständige Entscheidung über die Einleitung geeigneter Maßnahmen |
| Wir erwarten: | |
| • | eine abgeschlossene Berufsausbildung |
| • | wünschenswert abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r |
| • | Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, Anpassungsfähigkeit |
| • | Dialogfähigkeit im Umgang mit Verkehrsteilnehmenden |
| • | Konfliktfähigkeit |
| • | Bereitschaft und Fähigkeit, den sicheren Umgang mit modernen Datenerfassungsgeräten zu erlernen |
| • | Pkw-Führerschein Klasse B |
| • | Da der Dienst in Form von Fußstreifen bei jeder Witterung durchgeführt wird, wird eine entsprechende körperliche Leistungsfähigkeit vorausgesetzt. |
| Wir bieten: | |
| • | einen Arbeitsplatz mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 bis 39 Stunden |
| • | Die wöchentliche Arbeitszeit ist im Wechselschichtdienst in einer 4- bis 6-Tage-Woche zu erbringen. Dabei fallen im Rahmen des Dienstplanes regelmäßig Dienste an Wochenenden, Feiertagen und gegebenenfalls Abendstunden an. |
| • | eine flexible Arbeitszeitgestaltung sowie die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes. |
| • | Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD in EG 5 |
| • | Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und Weiterbildungsangebot |
| • | die zusätzliche betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes. |
Die Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Sollten Sie interessiert sein, so senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Kopie Führerschein, Zeugnisabschriften, Urkunden, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und Referenzen) bis zum 15.03.2023 an die
Stadt Zwenkau
Herrn Bürgermeister Holger Schulz
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
04442 Zwenkau
Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Nur Bewerbungsunterlagen denen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist werden zurückgesandt. Sonstige Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern werden nach 6 Monaten vernichtet.