Beschluss-Nr.: 2024/004
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt gemäß § 79 SächsGemO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.766.600,00 EUR für den Erwerb von Grundstücken gemäß Anlage 1, welche Bestandteil des Beschlusses ist.
| Beschluss-Nr.: 2024/003 | ||
| Der Stadtrat beschließt den Erwerb der gemäß Anlage 1 aufgeführten Flurstücke bzw. Teilflächen von Flurstücken. | ||
| Gesamtgröße: | 21,3114 ha |
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| Kaufpreis: | 1.860.589,50 EUR | zzgl. aller mit dem Kaufvertrag verbundenen |
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| Kosten sowie Grunderwerbssteuer und Vermessungskosten |
| Verkäufer: | BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH | |
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| Niederlassung Berlin/Brandenburg/Sachsen | |
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| Schönhauser Allee 120 | |
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| 10437 Berlin | |
Beschluss-Nr.: 2024/005
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau stellt den Jahresabschluss 2014 der Stadt Zwenkau entsprechend Anlage 1, welche Bestandteil des Beschlusses ist, fest.
Beschluss-Nr.: 2023/140
Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen und Entscheiden der Stadt Zwenkau
in vorliegender Form.
Beschluss-Nr.: 2024/002
Der Stadtrat wählt die Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss mit folgender Zusammensetzung:
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| Stimmen |
| Vorsitzende: | Sabine Harport | Stadtbedienstete | |
| Stellv. Vorsitzende: | Heike Sonnenberg | Stadtbedienstete | 15 Ja/Nein 0 |
| Beisitzer: |
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| 1.Beisitzer: | Harald Wüst | Freie Wählergemeinschaft | 15 Ja/Nein 0 |
| Stellv. Beisitzer | Sebastian Köhler | Stadtbediensteter | 15 Ja/Nein 0 |
| 2. Beisitzer: | Horst Kalis | CDU | 15 Ja/Nein 0 |
| Stellv. Beisitzer | Anja Morlok | Stadtbedienstete | 15 Ja/Nein 0 |
Beschluss-Nr.: 2023/141
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Rüssen-Kleinstorkwitz, Erweiterung Gartenstraße“
Beschluss-Nr.: 2023/142
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Rüssen-Kleinstorkwitz, Erweiterung Gartenstraße“ in der Fassung vom 15.12.2023, samt Begründung.
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Rüssen-Kleinstorkwitz, Erweiterung Gartenstraße“ in der Fassung vom 15.12.2023.
Der Beschluss hat nur mit Anlagen Gültigkeit.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.01.2024 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.