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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Sitzung des Stadtrats vom 23.02.2023

Beschluss-Nr.: 2023/028

Der Stadtrat stellt gemäß § 18 Abs. 2 SächsGemO fest, dass bei Herrn Uwe Kupferthaler ein wichtiger Grund (§ 18 Abs. 1 SächsGemO) für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Stadtrat der Stadt Zwenkau vorliegt.

Beschluss-Nr.: 2023/029

Der Stadtrat widerruft die Bestellung des Verbandsrates und persönlichen Verhinderungsvertreter der Stadt Zwenkau für den Abwasserzweckverband „Weiße-Elster“.

Beschluss-Nr.: 2023/030

Der Stadtrat bestellt gemäß § 52 Abs. 3 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 16 Abs. 4 SächsKomZG und § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung der Abwasserzweckverbandes „Weiße-Elster“ widerruflich Herrn Stadtrat Matthias Jahn zum Verbandsrat und Frau Stadträtin Helga Mészáros als Verhinderungsvertreter für den Abwasserzweckverband „Weiße-Elster“.

Beschluss-Nr.: 2023/031

Der Stadtrat widerruft die Bestellung der Mitglieder und persönlichen Verhinderungsvertreter des Hauptausschusses des Stadtrates Zwenkau.

Beschluss-Nr.: 2023/032

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau bestellt gem. § 42 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Zwenkau

1. Herr Stadtrat Uwe Penz

als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Werner Weihmann

2. Herr Stadtrat Thomas Kröter

als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Prof Dr. Wolf-Dietrich Einicke

3. Frau Stadträtin Diana Anders

als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Andreas Hannusch

4. Herr Stadtrat Michael Hofmann

als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Jörg Flister

5. Herr Stadtrat Norman Braunschweig

als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Matthias Jahn

6. Frau Stadträtin Jana Kratz

als Verhinderungsvertreter Frau Stadträtin Helga Mészáros

7. Herr Stadtrat Marco Herrmuth

als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Harald Redepenning

widerruflich zum Mitglied sowie persönlichen Verhinderungsvertreter für den Hauptausschuss des Stadtrates Zwenkau.

Beschluss-Nr.: 2023/036

Der Stadtrat widerruft die Bestellung der Verbundausschussmitglieder und persönlichen Verhinderungsvertreter der Stadt Zwenkau für den Städtebund „Zwenkau-Böhlen“.

Beschluss-Nr.: 2023/037

Der Stadtrat bestellt gemäß § 52 Abs. 3 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 16 Abs. 4 SächsKomZG

Herrn Stadtrat Werner Weihmann

als Verhinderungsvertreter Herrn Stadtrat Uwe Penz

Herrn Stadtrat Ralf Herrmannsdorf

als Verhinderungsvertreter Herrn Stadtrat Mirko Grimm

widerruflich zu den Verbundausschussmitgliedern bzw. zum persönlichen Verhinderungsvertreter für den Verbundausschuss „Zwenkau-Böhlen“.

Beschluss-Nr.: 2023/038

Der Stadtrat bestellt gemäß § 54 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit § 11 Hauptsatzung der Stadt Zwenkau Frau Stadträtin Helga Mészáros zur 1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters. Die Verhinderungsstellvertretung beschränkt sich auf den Vorsitz im Stadtrat, dem Hauptausschuss, die Vorbereitung seiner Sitzungen und auf die Repräsentation der Stadt Zwenkau.

Beschluss-Nr.: 2023/022

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt auf der Grundlage des § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zwenkau in vorliegender Form. Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zwenkau tritt am Tag nach Beschlussfassung in Kraft.

Beschluss-Nr.: 2023/026

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 350.000,00 EUR für den Erwerb des Grundstücks Flurstück 885 Gemarkung Zwenkau.

Beschluss-Nr.: 2023/027

Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Leasingvertrages für einen Dienstwagen im Rahmen der jeweils geltenden Kommunalfreistellungsverordnung (KomFreiVO) und Hauptsatzung der Stadt Zwenkau. Dem Bürgermeister wird gemäß den Regelungen der Verwaltungsvorschrift (VwV-KomDKfz) die private Benutzung des Dienstkraftfahrzeuges eingeräumt. Der Beschluss-Nr. 18 103 vom 22.11.2018 tritt damit außer Kraft.

Beschluss-Nr.: 2023/035

Zinsloses Darlehen an die kulturinitiative zwenkau e.V.

4. Änderung

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau ermächtigt den Bürgermeister, die 4. Änderung zum Darlehensvertrag 2016.1, welche Bestandteil des Beschlusses ist, zu unterzeichnen.

Beschluss-Nr.: 2023/033

Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von einer Zuwendung über 100,00 EUR für Kinderveranstaltungen der Stadt Zwenkau.

Beschluss-Nr.: 2023/034

Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 200,00 EUR für die Maßnahme Spielplatz Rüssen-Kleinstorkwitz

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2023 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.

Holger Schulz
Bürgermeister