Beschluss-Nr.: 2023/028
Der Stadtrat stellt gemäß § 18 Abs. 2 SächsGemO fest, dass bei Herrn Uwe Kupferthaler ein wichtiger Grund (§ 18 Abs. 1 SächsGemO) für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Stadtrat der Stadt Zwenkau vorliegt.
Beschluss-Nr.: 2023/029
Der Stadtrat widerruft die Bestellung des Verbandsrates und persönlichen Verhinderungsvertreter der Stadt Zwenkau für den Abwasserzweckverband „Weiße-Elster“.
Beschluss-Nr.: 2023/030
Der Stadtrat bestellt gemäß § 52 Abs. 3 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 16 Abs. 4 SächsKomZG und § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung der Abwasserzweckverbandes „Weiße-Elster“ widerruflich Herrn Stadtrat Matthias Jahn zum Verbandsrat und Frau Stadträtin Helga Mészáros als Verhinderungsvertreter für den Abwasserzweckverband „Weiße-Elster“.
Beschluss-Nr.: 2023/031
Der Stadtrat widerruft die Bestellung der Mitglieder und persönlichen Verhinderungsvertreter des Hauptausschusses des Stadtrates Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2023/032
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau bestellt gem. § 42 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Zwenkau
1. Herr Stadtrat Uwe Penz
als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Werner Weihmann
2. Herr Stadtrat Thomas Kröter
als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Prof Dr. Wolf-Dietrich Einicke
3. Frau Stadträtin Diana Anders
als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Andreas Hannusch
4. Herr Stadtrat Michael Hofmann
als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Jörg Flister
5. Herr Stadtrat Norman Braunschweig
als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Matthias Jahn
6. Frau Stadträtin Jana Kratz
als Verhinderungsvertreter Frau Stadträtin Helga Mészáros
7. Herr Stadtrat Marco Herrmuth
als Verhinderungsvertreter Herr Stadtrat Harald Redepenning
widerruflich zum Mitglied sowie persönlichen Verhinderungsvertreter für den Hauptausschuss des Stadtrates Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2023/036
Der Stadtrat widerruft die Bestellung der Verbundausschussmitglieder und persönlichen Verhinderungsvertreter der Stadt Zwenkau für den Städtebund „Zwenkau-Böhlen“.
Beschluss-Nr.: 2023/037
Der Stadtrat bestellt gemäß § 52 Abs. 3 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 16 Abs. 4 SächsKomZG
Herrn Stadtrat Werner Weihmann
als Verhinderungsvertreter Herrn Stadtrat Uwe Penz
Herrn Stadtrat Ralf Herrmannsdorf
als Verhinderungsvertreter Herrn Stadtrat Mirko Grimm
widerruflich zu den Verbundausschussmitgliedern bzw. zum persönlichen Verhinderungsvertreter für den Verbundausschuss „Zwenkau-Böhlen“.
Beschluss-Nr.: 2023/038
Der Stadtrat bestellt gemäß § 54 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit § 11 Hauptsatzung der Stadt Zwenkau Frau Stadträtin Helga Mészáros zur 1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters. Die Verhinderungsstellvertretung beschränkt sich auf den Vorsitz im Stadtrat, dem Hauptausschuss, die Vorbereitung seiner Sitzungen und auf die Repräsentation der Stadt Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2023/022
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt auf der Grundlage des § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zwenkau in vorliegender Form. Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zwenkau tritt am Tag nach Beschlussfassung in Kraft.
Beschluss-Nr.: 2023/026
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 350.000,00 EUR für den Erwerb des Grundstücks Flurstück 885 Gemarkung Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2023/027
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Leasingvertrages für einen Dienstwagen im Rahmen der jeweils geltenden Kommunalfreistellungsverordnung (KomFreiVO) und Hauptsatzung der Stadt Zwenkau. Dem Bürgermeister wird gemäß den Regelungen der Verwaltungsvorschrift (VwV-KomDKfz) die private Benutzung des Dienstkraftfahrzeuges eingeräumt. Der Beschluss-Nr. 18 103 vom 22.11.2018 tritt damit außer Kraft.
Beschluss-Nr.: 2023/035
Zinsloses Darlehen an die kulturinitiative zwenkau e.V.
4. Änderung
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau ermächtigt den Bürgermeister, die 4. Änderung zum Darlehensvertrag 2016.1, welche Bestandteil des Beschlusses ist, zu unterzeichnen.
Beschluss-Nr.: 2023/033
Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von einer Zuwendung über 100,00 EUR für Kinderveranstaltungen der Stadt Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2023/034
Der Stadtrat beschließt gemäß §73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 200,00 EUR für die Maßnahme Spielplatz Rüssen-Kleinstorkwitz
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2023 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.