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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Die Stadt Zwenkau (ca. 9.300 Einwohner) sucht zum 01.08.2023 eine/n

Mitarbeiter/in für den städtischen Bauhof (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

Pflege der kommunalen Grünanlagen

Stadtreinigung und Winterdienst

Verkehrsleitmaßnahmen und Absperrungen

Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an kommunaler Infrastruktur

Veranstaltungslogistik und Projektaufgaben

Wir erwarten:

eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf.

bevorzugt Gala Bau, Straßenbau, Gärtner

eine zuverlässige, selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise, sowie hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft

Belastbarkeit, handwerkliches Geschick, Flexibilität und Einsatzbereitschaft sowie Rufbereitschaft auch am Wochenende

Bürgerfreundlichkeit sowie kollegiale und freundliche Umgangsformen und ein hohes Maß an Teamfähigkeit

den Besitz eines Führerscheins, mind. C1E, besser CE

Wir bieten:

eine zunächst auf 2 Jahre befristete Vollzeitstelle mit der Option der Weiterbeschäftigung

die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in EG 4

Die Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Sollten Sie interessiert sein, so senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Kopie Führerschein, Zeugnisabschriften, Urkunden, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und Referenzen bis zum 31.03.2023 an die

Stadt Zwenkau

Herrn Bürgermeister Holger Schulz

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

04442 Zwenkau,

E-Mail: personal@Stadt-Zwenkau.de

Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Nur Bewerbungsunterlagen denen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist werden zurückgesandt. Sonstige Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern werden nach 6 Monaten vernichtet.

Holger Schulz
Bürgermeister