Die Stadt Zwenkau (ca. 9.300 Einwohner) sucht zum 01.08.2023 eine/n
| Ihre Aufgaben: | |
| • | Pflege der kommunalen Grünanlagen |
| • | Stadtreinigung und Winterdienst |
| • | Verkehrsleitmaßnahmen und Absperrungen |
| • | Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an kommunaler Infrastruktur |
| • | Veranstaltungslogistik und Projektaufgaben |
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| Wir erwarten: | |
| • | eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf. |
| • | bevorzugt Gala Bau, Straßenbau, Gärtner |
| • | eine zuverlässige, selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise, sowie hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft |
| • | Belastbarkeit, handwerkliches Geschick, Flexibilität und Einsatzbereitschaft sowie Rufbereitschaft auch am Wochenende |
| • | Bürgerfreundlichkeit sowie kollegiale und freundliche Umgangsformen und ein hohes Maß an Teamfähigkeit |
| • | den Besitz eines Führerscheins, mind. C1E, besser CE |
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| Wir bieten: | |
| • | eine zunächst auf 2 Jahre befristete Vollzeitstelle mit der Option der Weiterbeschäftigung |
| • | die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in EG 4 |
Die Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Sollten Sie interessiert sein, so senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Kopie Führerschein, Zeugnisabschriften, Urkunden, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und Referenzen bis zum 31.03.2023 an die
Stadt Zwenkau
Herrn Bürgermeister Holger Schulz
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
04442 Zwenkau,
E-Mail: personal@Stadt-Zwenkau.de
Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Nur Bewerbungsunterlagen denen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist werden zurückgesandt. Sonstige Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern werden nach 6 Monaten vernichtet.