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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de Lageplan Geltungsbereich B-Plan 45 „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“

Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“

Zur Sicherung des mit Beschluss-Nr.: 2022/008 vom 27.01.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens wurde in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Zwenkau am 24.02.2022 mit Beschluss-Nr.: 2022/024 die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ als Satzung beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist mit ihrer Bekanntmachung am 18.03.2022 in Kraft getreten.

Mit Beschluss Nr. 2024/007 hat der Stadtrat der Stadt Zwenkau am 29.02.2024 die Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Flurstücke der Gemarkung Zwenkau:

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778/14

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778/10

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778/20 (Teilfläche) – Straße Schäfereigut

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684/1

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684/3

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1725/1 (Teilfläche) – Weg

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874/1

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779

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778/16

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712/1 (Teilfläche) – Goethestraße

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710/2 – Fußweg Goethestraße

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713/2 – Fußweg Goethestraße

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866 (Teilfläche)

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860/21 (Teilfläche) – Zum Schachthaus

Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ maßgebend. Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Lageplan gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans Nr. 45 der Stadt Zwenkau.

Jedermann kann die Veränderungssperre in der Stadtverwaltung Zwenkau, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, Bauamt

04442 Zwenkau

Während der Dienststunden

Montag/Mittwoch

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. E-Mail: bauamt@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203 509-99.

Ergänzend kann die Satzung über die Veränderungssperre auf der Homepage der Stadt Zwenkau

(https://www.zwenkau.de/rathaus-verwaltung/bauen-planen/bebauungsplaene-vorhaben-und-erschliessungsplaene/) eingesehen werden.

Rechtsbehelf:

Auf die Formvorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach Ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 der SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Holger Schulz
Bürgermeister