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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Zwenkau über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und des Landschaftsplanes der Stadt Zwenkau

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 mit Beschluss-Nr. 2024/006 den Planentwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau in der Fassung vom 02.02.2024 samt Begründung und Landschaftsplan in der Fassung 02.02.2024 gebilligt und beschlossen, die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss).

Der Geltungsbereich der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau umfasst mit einer Gesamtfläche von 4.623 ha das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile (Kernstadt Zwenkau, Löbschütz, Großdalzig, Kleindalzig, Tellschütz, Zitzschen und Rüssen-Kleinstorkwitz).

Aufgrund veränderter städtebaulicher Entwicklungsansprüche sowie der notwendigen Fortschreibung und Konkretisierung der Entwicklungsziele im Zusammenhang mit dem Zwenkauer See ist eine komplexe Fortschreibung des gesamten Flächennutzungsplans erforderlich. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusammenhängende städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes.

Öffentlich ausgelegt werden der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung und Anlagen, der Landschaftsplan der Stadt Zwenkau mit Erläuterungsbericht und der strategischen Umweltprüfung.

Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente.

Mit dem Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes sowie der Begründungen werden folgende Anlagen und Arten von umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt und sind verfügbar:

-

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Umweltverbänden und aus der Öffentlichkeit

-

Strategische Umweltprüfung

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den Schutzgütern sind verfügbar:

Zum Schutzgut Boden

In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Boden zu folgenden Themen vor:

zu den Schutzgebieten, Bodentypen und Vorbelastungen

zur Ertragsfähigkeit, Lebensraumfunktion, Archivfunktion, Empfindlichkeit

zu Entwicklungsmaßnahmen

Zum Schutzgut Wasser

In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser) zu folgenden Themen vor:

zu den Schutzgebieten, Grundwassersituation, Fließgewässer, Stillgewässer und Vorbelastungen

zur Grundwassergeschütztheit und Grundwasserneubildung, Naturnähe und Gewässergüte

Kopplung Grundwasser-Oberflächenwasser

zu Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen

Zum Schutzgut Klima

In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Klima zu folgenden Themen vor:

zu lokalen Windsystemen und Kaltluftentstehung

zu Makroklima, Regionalklima und Lokalklima

zu Schutzgebieten und Vorbelastungen

zu klimatischen Ausgleichsleistungen und Maßnahmen

Zum Schutzgut Arten und Lebensräume

In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Arten und Lebensräume zu folgenden Themen vor:

zu potentieller natürlicher Vegetation, Biotoptypen, Flora und Fauna

zu Schutzgebieten und Vorbelastungen

zu Maßnahmen

Zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung zu folgenden Themen vor:

zu Landschaftsbildräumen, Infrastruktur für landschaftsgebundene Erholung

zu Schutzgebieten, wertgebenden Faktoren und Beeinträchtigungen

zu Bewertungsbögen für einzelne Landschaftsbildräume

zu Maßnahmen

Zu Schutzgütern Mensch, Kultur und Sachgüter

In der Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu Schutzgütern Mensch, Kultur und Sachgüter zu folgenden Themen vor:

zu Bestand und Bewertung

zu Flächenpool, Ökokonto

Der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und des Landschaftsplanes der Stadt Zwenkau wird mit Begründung einschließlich Anlagen in der Zeit

vom 25.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024

bei der

Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,

04442 Zwenkau

Während der Dienststunden

Montag/Mittwoch

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. E-Mail: FNP-LP@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203 509-99.

Der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und des Landschaftsplanes der Stadt Zwenkau einschließlich der Begründung mit Anlagen ist im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de/rathaus-verwaltung/bauen-planen/flaechennutzungsplan/

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadt Zwenkau von jedermann Stellungnahmen, Hinweise, Bedenken und Anregungen zum überarbeiteten Planentwurf

per E-Mail gesendet an:

FNP-LP@stadt-zwenkau.de

oder schriftlich, adressiert an:

Stadtverwaltung Zwenkau,

Bauamt,

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

04442 Zwenkau

abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die komplexe Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und den Landschaftsplan der Stadt Zwenkau unberücksichtigt bleiben.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Den offengelegten Unterlagen ist der Datenschutzhinweis der Komplexen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beigefügt.

Holger Schulz
Bürgermeister