Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Stadt Zwenkau Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de Übersichtslageplan B-Plan 50 „Rüssen-Kleinstorkwitz, Erweiterung Gartenstraße“
Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Stadt Zwenkau Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de Lageplan Geltungsbereich B-Plan 50 „Rüssen-Kleinstorkwitz, Erweiterung Gartenstraße“
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit dem Beschluss- Nr. 2023/141 in der öffentlichen Sitzung am 25.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 der Stadt Zwenkau „Rüssen-Kleinstorkwitz, Erweiterung Gartenstraße“ beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Lage
| Räumlicher Geltungsbereich | |
| - | die Zeitzer Straße im Osten, |
| - | die bebauten Grundstücke an der Gartenstraße und der Lindenstraße im Norden und Westen, |
| - | Feldflächen im Süden, |
| hat eine Größe von ca. 0,5ha und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Rüssen: | |
| - | 92/32 Teilfl. (Gartenstraße) und |
| - | 92/41 |
Der Geltungsbereich ist in den nachfolgenden Übersichts- und Lageplänen gekennzeichnet. Die dargestellten Pläne sind unverbindlich und dienen nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans, bzw. aus der Anlage des Stadtratsbeschlusses.
Anlass und Planziel:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung geschaffen werden.
Die Art der baulichen Nutzung wird gemäß Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Demnach sind Festsetzungen gemäß § 4 BauNVO (Allgemeine Wohngebiete) möglich.
Die Fläche östlich der Gartenstraße bis zur Zeitzer Straße hin ist gegenwärtig nur marginal zum Teil als Weide und Grünland genutzt. Ein Trampelpfad verbindet die Ortsmitte mit der Zeitzer Straße und der dort befindlichen Bushaltestelle. Die Erschließung der Ortsmitte und die Anbindung der Bushaltestelle kann durch die Bauleitplanung besser geordnet werden.
Der Investor beabsichtigt die Errichtung von ca. 6 EFH. Als Referenzquartier wird die Siedlung in der Gartenstraße und am Siedlungsweg herangezogen.
Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan:
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als geplante Grünfläche dargestellt. Im Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplans wird hierfür eine Mischbaufläche bereits als Planung dargestellt. Damit entspricht der Bebauungsplan zukünftig der Darstellung im Flächennutzungsplan. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen, was mit der bevorstehenden Beschlussfassung der komplexen Änderung noch während des Bauleitverfahrens zu erwarten ist.