Seite Ende letzten Jahres werden Eigentümer und Nutzer von landwirtschaftlichen Flächen in den Ortsteilen Zitzschen, Großdalzig, Kleindalzig und Tellschütz telefonisch und per Brief kontaktiert. Die Fragestellung lautet: „Sind Sie bereit Ihr Grundstück für ein Photovoltaik-Projekt zu verkaufen oder zu verpachten.“ Es werden teilweise sehr hohe Summen geboten, die einen Vertragsabschluss schmackhaft machen sollen.
Durch die vom Gesetzgeber beschlossene Privilegierung von PV Anlagen im Außenbereich entlang von Bundesautobahnen und Schienenwegen ist für ein solches Projekt theoretisch kein Bauleitverfahren zu führen. Diese sogenannten privilegierten Vorhaben im Außenbereich dürfen jedoch den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen, sog. Raumordnungsklausel. Zu differenzieren ist hierbei zwischen Zielen der Raumordnung (verbindlich) und Grundsätzen der Raumordnung (nicht verbindlich, sondern lediglich abwägungsrelevant). Im Bereich Zitzschen, Großdalzig, Kleindalzig gibt es hauptsächlich Vorranggebiete und zum Teil Vorbehaltsgebiete. In Vorranggebieten ist ein Zielabweichungsverfahren zu führen. In Vorbehaltsgebieten kann allerdings eine Abwägung im Genehmigungsverfahren erfolgen.
Derzeit liegen der Stadt keine offiziellen Informationen zu einem Projekt vor. Die Stadt begleitet oder befürwortet auch kein derartiges Projekt in der Region westlich und südwestlich des Zwenkauer Sees. Mit dem Flächennutzungsplan, welcher im Februar als neuer Entwurf vorgestellt werden soll, ist dies auch deutlich dargestellt. Der Erhalt der Vorranggebiete Landwirtschaft und der ertragreichen Böden ist regionalplanerisches und städtisches Ziel.
Sollten Sie kontaktiert worden sein und/oder möchten einer derartigen Entwicklung entgegentreten, dann melden Sie sich bitte gern im Bauamt der Stadt Zwenkau unter 034203 509-33 oder unter HYPERLINK "mailto:bauamt@stadt-zwenkau.de" bauamt@stadt-zwenkau.de