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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 4/2023
Ämtermitteilungen
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WEP-Fördergebiet Östliche Innenstadt der Stadt Zwenkau

Die Stadtverwaltung möchte an dieser Stelle darüber informieren, dass seit 07.03.2022 die neue RL StBauE in Kraft getreten ist, die die bisherige Richtlinie ablöst. Unter anderem werden darin die Fördervoraussetzungen für private Hauseigentümer nochmals klar dargestellt.

Dazu stehen weiterhin zwei Fördermöglichkeiten im Geltungsbereich des WEP - Fördergebiets „Östliche Innenstadt“ zur Verfügung:

Bei einer kostenintensive Komplettmodernisierung und -Instandsetzung von Gebäuden kann weiterhin eine Förderung gemäß Kostenerstattungsbetragsberechnung erfolgen, dies wird selten der Fall sein, da es dafür auch Förderprogramme der KfW mit attraktiven Konditionen gibt.

Wichtiger ist die Förderung Kleinteiliger Maßnahmen für die Modernisierungen und Instandsetzung des Gebäudeäußeren mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten, solange dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Im Einzelnen handelt es sich um die Kosten für Gründung und Abdichtung, Außenwände mit Fenstern und Türen, Dach mit Öffnungen und Dachklempnerarbeiten, Gerüstbau und weitere notwendige Baubegleitende Maßnahmen, Sanierung von Freiflächen, Einfriedungen, Treppen, Überdachungen, Einbauten in Außenanlagen sowie dazu gehörige Architekten- und Ingenieurleistungen.

Eine Kombination dieser Förderung mit energetischen Maßnahmen im Innern des Gebäudes mit KfW ist möglich.

Ein Rechtsanspruch für eine Förderung besteht nicht. Der Technische Ausschuss der Stadt Zwenkau bescheidet die vorliegenden Anträge entsprechend.

Sind mehr Anträge vorhanden als Kassenmittel, werden städtebaulich bedeutende Vorhaben wie Denkmale und Eckgebäude bevorzugt gefördert, im übrigen ist der zeitliche Eingang des Förderantrags maßgeblich.

Das Programm wird vermutlich noch bis in das Jahr 2025 zur Verfügung stehen, es stehen also nur noch 2 Jahre für die Vorbereitung einer Fördermaßnahme zur Verfügung.

Für eine Kontaktaufnahme und weitere Informationen sowie eine individuelle Beratung zum Gebäude und zur Antragstellung steht Ihnen die Bauverwaltung der Stadt Zwenkau sowie Hr. Thomas vom Gebietsbetreuer Wüstenrot Haus- und Städtebau (0351 8082812 oder axel.thomas@wuestenrot.de) gern zur Verfügung.