Beschluss-Nr.: 2023/050
Der Stadtrat stellt gemäß § 18 Abs. 2 SächsGemO fest, dass bei Herrn Holger Weiland ein wichtiger Grund (§ 18 Abs. 1 SächsGemO) für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Stadtrat der Stadt Zwenkau vorliegt.
Beschluss-Nr.: 2023/051
Der Stadtrat bestellt gemäß § 54 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit § 11 Hauptsatzung der Stadt Zwenkau Frau Stadträtin Diana Anders
zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters. Die Verhinderungsstellvertretung beschränkt sich auf den Vorsitz im Stadtrat, dem Hauptausschuss, die Vorbereitung seiner Sitzungen und auf die Repräsentation der Stadt Zwenkau.
Beschluss-Nr.: 2023/052
Der Stadtrat stimmt dem Wahlergebnis zu und bevollmächtigt den Bürgermeister die Bestellung des Herrn Nico Holland für das Amt des Stadtwehrleiters für die Wahlperiode 2023 bis 2025 vorzunehmen.
Beschluss-Nr.: 2023/053
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt, den Beitritt der Städte Markranstädt, Regis-Breitingen und Rötha zu der „Kommunalen Strukturentwicklungsgesellschaft Böhlen-Groitzsch-Neukieritzsch-Zwenkau mbH“ (kurz StEG) mit Wirkung zum 01.04.2023.
Beschluss-Nr.: 2023/044
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt aufgrund von § 74 der SächsGemO die Haushaltssatzung der Stadt Zwenkau für das Haushaltsjahr 2023 entsprechend beiliegender Anlage.
Beschluss-Nr.: 2023/045
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt aufgrund von § 74 der SächsGemO die Haushaltssatzung der Stadt Zwenkau für das Haushaltsjahr 2024 entsprechend beiliegender Anlage.
Beschluss-Nr.: 2023/046
Der Stadtrat beschließt nach § 90 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die öffentliche Ausschreibung zur Veräußerung des Grundstücks.
| Grundstück: | 04442 Zwenkau |
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| Auenstraße 1A |
| Flurstück: | 48/3 Gemarkung Kotzschbar |
| Größe: | 96 m² |
| Verkaufspreis: | ………………EUR zzgl. aller mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten (Notar-, Eintragungskosten etc.) sowie Abwasserbeitrag in Höhe von 195,84 EUR. |
Beschluss-Nr.: 2023/042
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau bestätigt die Regelung zur Kostenbeteiligung Bauleitplanung Stadt Zwenkau sowie den städtebaulichen Mustervertrag (Planungsvertrag) als Grundlage für die Organisation der Bauleitplanung mit Investoren.
Beschluss-Nr.: 2023/043
Beschluss-Nr.: 2023/047
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau bewilligt als außerplanmäßige Ausgabe einen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 EUR an den SG GERMANIA ZWENKAU e.V.
Beschluss-Nr.: 2023/048
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau ermächtigt den Bürgermeister, die 1. Änderung zum Darlehensvertrag 2019.1 vom 23.05./24.06.2019, welcher Bestandteil des Beschlusses ist, zu unterzeichnen.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 30.03.2023 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.