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Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Sitzung des Stadtrats vom 28.03.2024

Beschluss-Nr.: 2024/015

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau billigt den Inhalt des Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ (Planungsvertrag) zur Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ und stimmt der Unterzeichnung des Vertrages zu.

Beschluss-Nr.: 2024/018

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt nach § 79 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2024 eine überplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung der Fahrbahn in der Arthur-Hoffmann-Straße in Höhe von 36 TEUR.

Die überplanmäßigen Ausgaben werden aus den Mitteln des Sonderprogrammes Straßen im Jahr 2024 gedeckt.

Beschluss-Nr.: 2024/020

Der Stadtrat beschließt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme von 16 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.460,00 EUR für das Laurentiusfest der Stadt Zwenkau.

Beschluss-Nr.: 2024/021

Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe zum Nachtrag der Planungsleistungen Leistungsphase 4 - 9 für die Erarbeitung der Fachplanungen des 4. BA Hugo-Haase-Straße – Körnerstraße Straßen- und Kanalbau an die Firma

Klemm & Hensen

Fabrikstraße 18

04178 Leipzig

in Höhe von: 42.443,44 EUR.

Beschluss-Nr.: 2024/022

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Gewerk 01 Baustelleneinrichtung für die Baumaßnahme Neubau Kita Harthweide an die Firma:

Stübler Elektroanlagen und Baulogistik GmbH

Beerwalder Str. 13

01744 Dippoldiswalde

in Höhe von: 148.113,96 EUR

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

Beschluss-Nr.: 2024/023

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau beschließt die Vergabe der Leistung Gewerk 02 Rohbau-, Erdbauarbeiten für die Baumaßnahme Neubau Kita Harthweide an die Firma:

Arlt Bauunternehmen GmbH

Hauptstraße 41A

04654 Frohburg OT Frankenhain

in Höhe von: 2.122.207,05 EUR

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nachträge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestätigen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

Beschluss-Nr.: 2024/024

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau nimmt die Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Änderung des Rahmenbetriebsplans des Kiessandtagebaus Zitzschen zur Kenntnis.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.03.2024 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen werden.

Helga Mèszàros
Stellvertretende Bürgermeisterin